Langenfeld Streit um Umzug: Gericht regt Vergleich an

Langenfeld · Obwohl sich die Ex-Frau eines Rennfahrers gestern kurzfristig krank gemeldet hat, ist eine Klage gegen sie wegen Umzugskosten von 9000 Euro beim Landgericht verhandelt worden. Die Frau hatte die Zahlung an einen Spediteur verweigert, weil der bei ihrem Umzug ins Rheinland im März 2015 zwei Spiegelschränke und ein Sideboard an ihrem alten Wohnsitz zurückgelassen haben soll. Und elf Flaschen Prädikatswein seien seinerzeit zwar in Österreich eingeladen worden, am Rhein aber nie angekommen. Die Frau hatte deshalb die Rechnung der Umzugsfirma nicht bezahlt. Das Düsseldorfer Landgericht befand nun, dass die Frau dafür allenfalls 2000 Euro geltend machen kann, den Rest der Transportkosten aber zahlen müsse.

Ihr Anwalt hatte gefordert, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, weil es hier um die Privatsphäre der Mandantin ginge, "die nicht nach außen gehört". Das Gericht führte den Zivilstreit dennoch öffentlich und in Abwesenheit der Beklagten weiter. In einem vorläufigen Vergleich einigten sich die Parteien darauf, dass die Kundin rund 7000 Euro der Umzugskosten zahlt. Ob die Beklagte diesem Vergleich aber auch zustimmt, ist offen.

(wuk)
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