Langenfeld/Monheim Verbraucherschützer warnen vor Kaffeefahrtabzocke

Langenfeld/Monheim · Bei Verkaufsfahrten werden Teilnehmern oft teure oder nutzlose Dinge aufgedrängt. Diese Hinweise helfen dagegen.

Langenfeld/Monheim: Verbraucherschützer warnen vor Kaffeefahrtabzocke
Foto: Matzerath Ralph

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und Attraktionen vor Ort - mit solchen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden. "Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird", warnt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld vor dubiosen Verkäufern.

Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können, dazu sagt Schoemakers Folgendes ...

Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen. Sinnvoll sei es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sämtliche Kosten - auch zusätzliche Extras - und sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher zusammengetragen und geprüft werden. Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale um Rat fragen. Im Zweifel? Lieber auf eine Teilnahme verzichten.

Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich treiben sie mit deren Adressdaten oft noch einen regen Handel. Verkaufsveranstaltungen finden häufig in abgelegenen Lokalen statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern zum Kauf von zweifelhaften Produkten - etwa Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten - zu meist völlig überzogenen Preisen animiert. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.

Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung dürfen sich durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben dann trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen - etwa auf Verpflegung und Rücktransport -, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu rufen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich den Namen des Busunternehmens und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.

Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren zu vergleichen. Vorsicht bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.

Widerrufsrecht: Wird ein Kauf bereut, können Käufer meist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Grund vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Mehr unter: www.verbraucherzentrale.nrw/ langenfeld

(bine)
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