Langenfeld Verbraucherzentrale stärkt Patienten

Langenfeld · Häufig bieten Ärzte teure Zusatzleistungen an, aber helfen sie wirklich?

Zahlen oder nicht zahlen? - Das ist die Frage für viele Kassenpatienten beim Arztbesuch. Von Augeninnendruck-Messung über Thrombose-Check bis hin zur Krebsvorsorge: Ärzte dürfen zusätzliche Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, als so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten. Dabei handelt es sich um verschiedenste Behandlungs- und Untersuchungsmethoden, die oft medizinisch nicht notwendig sind. Ärzte bezeichnen diese Extras dennoch als empfehlenswert und halten dafür die Hand auf. Patienten reagieren darauf verunsichert und zahlen dennoch den verlangten Betrag.

Um einem Arzt, der Selbstzahlerleistungen anbietet, zu begegnen, müssen gesetzliche Versicherte umschwenken und sich nicht länger nur als Patienten verstehen, sondern auch als Kunden des Gesundheitsmarkts auftreten. Dazu ist es nötig, dass sie ihre Rechte kennen", erklärt Elisabeth Schoemakers, von der Verbraucherzentrale Langenfeld:

Aufdringlichkeit und Angstmache gilt nicht: Oft weisen Plakate, Hochglanzbroschüren oder das Praxispersonal bereits im Wartezimmer auf kostenpflichtige Leistungen - etwa zur Krebsfrüherkennung - hin, bevor überhaupt ein Arztgespräch stattgefunden hat. Patienten sollten sich durch aufdringliche Werbung oder persönliche Ansprache nicht bedrängen lassen, sondern sich stattdessen außerhalb der Praxis ausführlich über die offerierten Behandlungsmethoden.

Persönliches Arztgespräch: Auskünfte von Sprechstundenhilfen oder die Aushändigung von schriftlichem Aufklärungsmaterial sind kein adäquater Ersatz für eine ärztliche Beratung. Patienten sollten immer auf einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt bestehen. Denn nur der kann den Gesundheitszustand der Patienten beurteilen und ihnen die passenden Behandlungsmethoden darlegen. Bei kostenpflichtigen Angeboten sind jedoch auch solche darunter, deren Nutzen bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.

Aufklärung ist Pflicht: Der Arzt muss Patienten vor Beginn einer IGeL-Behandlung über alle wesentlichen Aspekte seiner vorgeschlagenen Therapie informieren. Dazu zählen Diagnose, vorgeschlagene Behandlungsmaßnahmen, Notwendigkeit und Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen, aber auch die selbst zu tragenden Kosten der Behandlung. Auch die Erläuterung von Behandlungsalternativen, etwa die kostenfeien der gesetzlichen Krankenkassen, dürfen nicht fehlen. Kommt ein Arzt seiner Aufklärungspflicht nicht nach, sollten Patienten die Leistung ablehnen.

(og)
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