Langenfeld/Monheim Volksbegehren G 9: Liste liegt in den Rathäusern aus

Langenfeld/Monheim · Auch die Monheimer und Langenfelder haben in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Juni die Möglichkeit, sich am Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt!" zu beteiligen. Das teilten die Ordnungsämter auf Anfrage mit und informierten über die Auslegung der Listen des Volksbegehrens an der Infotheke (Monheim) und im Bürgerbüro (Langenfeld) der Rathäuser.

Die Listen liegen in Monheim montags bis mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr aus. In Langenfeld: Montags bis mittwochs von 7.30 bis 17 Uhr, donnerstags, von 7.30 bis 19 Uhr, freitags von 7.30 bis 12 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.

Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 5. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1, Seite 14, des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung vom 2. Februar bis 7. Juni. Es gibt allerdings vier Sonntage, an denen die Teilnahme am Volksbegehren ermöglicht wird: Am 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai, liegen die Eintragungslisten im Monheimer Rathaus von 11 bis 15 Uhr und in Langenfeld von 9 bis 13 Uhr aus.

Eintragungsberechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in NRW, der mindestens 18 Jahre alt ist (oder innerhalb der Auslegungsfrist 18 Jahre alt wird), im hiesigen Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist und sein Stimmrecht nicht verloren hat, betonen die Stadtverwaltungen.

(pc)
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