Langenfeld Wählen - das müssen Sie wissen

Langenfeld · 23 Parteien stellen sich der Bundestagswahl am Sonntag, hinzu kommen sechs Direktkandidaten aus dem Wahlkreis 104 (Hilden, Haan, Langenfeld, Monheim, Mettmann, Erkrath).

 Sechs Direktkandidaten aus dem Wahlkreis 104 stellen sich der Bundestagswahl (Archivbild).

Sechs Direktkandidaten aus dem Wahlkreis 104 stellen sich der Bundestagswahl (Archivbild).

Foto: dpa, bwu pzi fp

Hier sind einige Erklärungen und die letzten (Briefwahl-)Zahlen.

Die Erststimme Der Name "Erststimme" kann eine Priorität vortäuschen, die sie tatsächlich nicht hat. In anderen Bundesländern heißt sie deshalb auch "Personenstimme". Die Parteien haben zuvor intern festgelegt, wer ihr "Direktkandidat" wird. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält ein sogenanntes "Direktmandat" und wird Abgeordneter, alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Prominentes Beispiel war 2013 Michaela Noll (CDU), die den Wahlkreis direkt gewann - und Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hinter sich ließ. Eigentlich braucht Noll die Erststimme aber gar nicht: Sie steht auf Listenplatz 5 und ist damit sicher wieder im nächsten Bundestag. "Es ist ganz erstaunlich", sagt der Wahlkampfleiter ihres SPD-Konkurrenten Jens Niklaus, Maximilian Janetzki, "dass die Leute hier genau wissen, wofür ihre Erststimme da ist." Das sei beim Haustürwahlkampf, bei dem Niklaus rund 1500 Haushalte aufgesucht haben soll, aufgefallen.

Die Zweitstimme hingegen ist die "Parteienstimme". Wer also möchte, dass beispielsweise die Grünen gestärkt werden, muss nicht den grünen Direktkandidaten wählen, sondern sein Kreuz bei der Zweitstimme den Grünen geben. Mit der Zweitstimme werden nur Parteilisten gewählt, die Reihung der Kandidaten steht fest. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereinigen kann, desto weiter "zieht" die Liste. Die Spitzenkandidaten stehen jeweils auf Platz 1 ihrer Liste - also Hermann Gröhe für die CDU,Martin Schulz für die SPD und so weiter. Erst- und Zweitstimme sind voneinander unabhängig.

Die Wahlbenachrichtigung ist nicht aufzufinden Das ist kein Grund, nicht wählen zu gehen. Die Namen aller Wahlberechtigten sind in den Wahllokalen sowieso auf den Listen hinterlegt. Wichtig ist daher, dass Sie in das für Sie vorgesehene Wahllokal gehen. Dort müssen Sie sich ausweisen (Personalausweis) und werden auf der Liste abgehakt. Wer nicht weiß, wo sein Wahllokal ist, schaut auf den Stadtseiten Langenfeld.de oder Monheim.de nach.

Nicht einfach wegbleiben Wer nicht wählen möchte, sollte trotzdem ins Wahllokal gehen und seinen Stimmzettel als ungültig kennzeichnen. Das bewirkt, dass seine Stimme gezählt wird. Das kann nicht oft genug wiederholt werden! Durch die Nichtteilnahme an Wahlen wird die Bezugsbasis (gültige Stimmen), auf die sich der relative Anteil einer Partei bezieht, verkleinert. Nach den Regeln der Bruchrechnung wird also der Nenner zunächst einmal kleiner. Besonders Parteien mit einer stabilen Stammwählerschaft profitieren dadurch vom konstanten Zähler (Stimmenzahl). Nichtwähler nutzen also den Großen, dem Wahlgewinner in der Regel - das wissen viele nicht, die ja gerade wegbleiben, weil sie die Etablierten ablehnen.

Briefwahl In Langenfeld und Monheim ist die Zahl der Briefwähler gestiegen. In Monheim sogar trotz geringerer Zahl der Wahlberechtigten. 30.355 Wahlberechtigte gibt es in diesem Jahr, 30.688 waren es 2013. Vor vier Jahren haben 6854 ihr Kreuzchen per Brief gemacht. Diesmal waren es 7688. In Langenfeld waren bei der Bundestagswahl 2013 44.975 wahlberechtigt, davon 11.514 Briefwähler. Diesmal sind es 13.318 bei 45.532 Wahlberechtigten.

(RP)
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