Kreis Mettmann Was sich für Autofahrer 2016 alles ändert

Kreis Mettmann · Die Kraftfahrzeuginnung Kreis Mettmann informiert über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen.

 Wer nach dem 1. Januar 2016 noch eine gelbe HU-Plakette am Kennzeichen hat, hat die Hauptuntersuchung verpasst. Gültig sind im neuen Jahr nur noch Braun, Rosa und Grün.

Wer nach dem 1. Januar 2016 noch eine gelbe HU-Plakette am Kennzeichen hat, hat die Hauptuntersuchung verpasst. Gültig sind im neuen Jahr nur noch Braun, Rosa und Grün.

Foto: Andrea Warnecke/dpa

Seit Jahresbeginn haben sich einige Regelungen für Autofahrer geändert. Die Kraftfahrzeuginnung Kreis Mettmann informiert aus diesem Grund jetzt über diese wichtigen Neuerungen:

Gelbe HU-Plakette verliert ihre Gültigkeit Die gelben HU-Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen. Seit Januar dürfen nur noch braune (HU 2016 fällig), rosa (HU 2017 fällig) und grüne (HU 2018 fällig) Plaketten unterwegs sein. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, zeigt die Zahl, die nach oben zeigt. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung orientiert sich am Termin der durchgeführten HU.

Verlängerung der Dieselpartikelfilterförderung Das staatliche Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen wird 2016 fortgesetzt. Mit dem elektronischen Antragsformular (www.fms.bafa.de/BafaFrame/partikel) kann die Förderung bis 15. November 2016 sowie nach der alten Richtlinie bis 15. Februar 2016 beantragt werden. Wird das Diesel-Fahrzeug bis 30. September 2016 mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, kann der Fahrzeughalter dafür 260 Euro erhalten. Dafür ist es erforderlich, dass er das Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragener Nachrüstung zügig einreicht. Die Antragstellung für die diesjährige Nachrüstung ist nur möglich, solange die Mittel ausreichen.

Autos und Motorräder werden leiser Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Ausschlaggebend ist die neu in Kraft tretende Verordnung 540/2014. Ab 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre später 70 Dezibel. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten seit dem 1. Januar 2016 für neue Motorradtypen ebenfalls Lautstärke-Rahmen.

Online Ab- und Anmeldung von Fahrzeugen Bereits seit 2015 können Fahrzeuge über die zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) oder über die Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Seit Jahresbeginn wird dieser Online-Service ausgebaut.

E-Mobilität - Steuerbonus wird eingeschränkt Zum 31. Dezember 2015 ist die seit 2011 geltende Steuerbefreiung über zehn Jahre für Neufahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder Brennstoffzelle ausgelaufen. Seit Jahresbeginn 2016 gibt es stattdessen nur noch fünf Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer. Anschließend wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt. Bei Halterwechsel wird die Steuerbefreiung dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

(RP)
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