Langenfeld/Monheim Wenn der Herbst lärmt

Langenfeld/Monheim · Die Blätter fallen, die Laubbläser dröhnen. Doch die Höllengeräte dürfen nicht zu jeder Tageszeit eingesetzt werden.

Das Laub färbt sich bunt - und fällt von den Bäumen. Wie Wochen später der Schnee muss es jetzt gekehrt werden. Nicht alle gehen mit Besen und Rechen zu Werke. Viele greifen zu einem Laubbläser oder -sauger. Der Handel hat schon Millionen dieser Geräte unters Volk gebracht. Offensichtlich machen die Laubpuster vielen Nutzern richtig Spaß, sind aber extrem laut und nervig und zählen deshalb zu den meistgehassten Gartengeräten - bei den Nachbarn. Laut Umweltbundesamt erreicht Laubsauger im laufenden Betrieb oft mehr als 85 Dezibel. Zum Vergleich: Das entspricht dem Lärm von Motorsägen und Winkelschleifern. Bei Dauerlärm zwischen 80 und 100 dB(A) droht bereits ein Gehörschaden.

Deshalb fallen Laubbläser unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, erläutert Christian Benzrath, Leiter des Langenfelder Ordnungsamtes. Dort sind die Betriebszeiten geregelt. In Wohngebieten dürfen Laubbläser nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Wichtig: Der Samstag ist auch ein Werktag. Ausgenommen seien jedoch Gewerbegebiete, Mischgebiete und Kerngebiete wie die Innenstadt. In Gewerbe- und Kerngebieten dürfen Laubbläser nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden - zu allen anderen Zeiten schon. Beschwerden wegen lärmender Laubbläser von Bürgern gibt es laut Benzrath in Langenfeld bislang so gut wie nicht. Es gibt übrigens auch leise Laubbläser, die nicht unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen (mit speziellen Umweltkennzeichen).

Benzingetriebene Geräte pusten auch Abgase in die Luft. Ein Laubbläser mit Zweitaktmotor stößt in der Stunde bis zu 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe aus, hat das Umweltbundesamt 2002 berechnet. Das entspreche der 200-fachen Menge eines Autos mit geregeltem Katalysator. Bei neueren Modellen sie der Schadstoffausstoß zwar mit 60 Gramm deutlich geringer, aber immer noch zu hoch. Das Umweltministerin NRW rät, Benzin-Laubpuster durch Elektrogerät zu ersetzen. Sie seien bei gleicher Leistung um bis zu 11 dB(A) leiser. Bei privaten und kleinen Flächen sollte man hierauf ganz verzichten.

Auf Gehwegen und in kleinen Anliegerstraßen sind die Anlieger für das Laubkehren zuständig. "Deshalb tragen sie die finanziellen Folgen, wenn Passanten auf glitschigem Herbstlaub ausrutschen und sich verletzen", erklärt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Monheims Stadtsprecherin Birte Hauke betont, dass dabei auch das Laub einzusammeln sei, das von Bäumen auf öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen fällt. Die Stadt Monheim gibt kompostierbare Laubsäcke aus, die bis Ende November an den Tagen der Biomüllabfuhr abgeholt werden.

In Langenfeld kann Laub an den Sammelstellen Industriestraße und Hansastraße abgegeben werden, zudem am 14., 21. und 28. Oktober an weiteren Standorten: Bogenstraße; Treibstraße (jeweils Wendehammer); Zum Stadion; Reusrather Platz; Richrather Schützenplatz an der Kaiserstraße; Sporthalle im Bruchfeld; Pöttgelände Parkstraße. Die Stadt bittet, die Container nur zu den Öffnungszeiten (8.30 bis 13.30 Uhr) zu nutzen, nicht vorher oder nachher Grünabfälle neben die Container abzulegen.

Im Garten bietet eine Blätterdecke übrigens den Pflanzen im Winter Schutz vor Frost und kleinen Tieren Rückzugsmöglichkeiten. Auch bei starkem Regen bleiben so mehr Mineralien in der Erde. Auf dem Komposthaufen verrottet mit Zweigen geschichtetes Laub zu nährstoffreichem Humus.

(RP)
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