Langenfeld/Monheim Wenn die Gartenparty Nachbarn nervt

Langenfeld/Monheim · Seit Mai gab es bei der Polizei fast 500 Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung. Meist sind Gastgeber einsichtig.

 Der Partygäste Freud' in lauen Sommernächten (wie hier in einem Langenfelder Garten) ist oft der Nachbarn Leid.

Der Partygäste Freud' in lauen Sommernächten (wie hier in einem Langenfelder Garten) ist oft der Nachbarn Leid.

Foto: mei

Die Gartenparty mit Fassbier, Grillwürstchen, Musikmix und bestens gelaunten Gästen hat gerade Fahrt aufgenommen - da klingelt es Sturm. Stimmengewirr und Gelächter verstummen, als zwei Polizisten erscheinen und den Gastgeber mahnen, die Nachtruhe einzuhalten. Nachbarn hätten sich beschwert, sagen sie. Die Musik wird ausgeschaltet und wenig später löst sich auch die Party auf. Gerade an lauen Sommerabenden häufen sich nach Angaben von Polizeisprecherin Nicole Rehmann Beschwerden über Ruhestörungen.

"In Langenfeld waren es seit Mai bis jetzt 230 Anrufe, in Monheim 226." Zwar seien in diesen Zahlen auch Klagen etwa über Motorenlärm oder laute Wortgefechte enthalten, aber bei den ab 22 Uhr eingehenden Anrufen dominierten zurzeit klar Beschwerden über Gartenpartys.

Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. In dieser Zeitspanne hat jeder Mensch das Recht, zu Hause nicht durch Lärm gestört zu werden. Und gerade in der Nacht empfinden viele Menschen Lachen, Stimmen und Musik vom Nachbargrundstück als Belästigung. Zumal die Verursacher selber meistens gar nicht bemerken, wie laut sie eigentlich sind.

Die Ordnungshüter haben als mögliche Ruhestörer nicht nur private Partys im Blick, sondern auch Gastwirtschaften. "Außengastronomie ist seit der Fußball-WM 2006 bis 24 Uhr zulässig", sagt der Langenfelder Ordnungsamtschef Christian Benzrath. Doch ab 22 Uhr dürfe wegen der gebotenen Nachtruhe draußen weder Musik noch etwa ein Fernseher laufen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt ist. "Das Klingen von Gläsern oder Unterhaltungen der Gäste müssen Anwohner von Lokalen aber auch nach 22 Uhr hinnehmen. Sonst hätte die Freigabe der Außengastronomie bis Mitternacht ja keinen Sinn."

Nach Benzraths Worten halten sich die Wirte in aller Regel an die Bestimmungen. Auch an lauen Sommerabenden gebe es in punkto Außengastronomie nur selten Anwohnerbeschwerden. "Wir haben zwei oder drei Fälle, bei denen es immer wieder mal hakt. Musiklärm kann ja auch aus dem Inneren eines Lokals nach draußen dröhnen."

Doch nachbarschaftlicher Ärger wegen nächtlicher Ruhestörungen betreffe vor allem private Partys, sagt Benzrath. "Das ist ein sehr emotionales Thema. Der Eine sagt: ,Ich feiere doch nur ein einziges Mal im Jahr eine Gartenparty.' Sein Nachbar, der mit offenem Fenster schlafen möchte, ist entnervt, weil womöglich an anderen Abenden auch schon jemand gefeiert hat und denkt sich: ,Der jetzt auch noch!'"

Wenn Polizeibeamte nach der Beschwerde über eine angeblich zu laute Fete dort eine Belästigung feststellen, mahnen sie nach Angaben von Nicole Rehmann den Gastgeber zu Ruhe und Rücksicht. "In den allermeisten Fällen lenken die Gastgeber ein und drehen die Musik ab. Es ist ja unangenehm, wenn plötzlich die Polizei vor der Türe steht." Ist jemand uneinsichtig und dreht womöglich unter Alkoholeinfluss die Lautsprecher wenig später wieder hoch, stelle die Polizei schon mal den Strom ab und melde den Fall dem Ordnungsamt. "Wir versenden dann deutliche Hinweisschreiben und verhängen Bußgelder bis zu 150 Euro", sagt Referatsleiter Benzrath. Pro Saison sei dies etwa 20 bis 25 Mal der Fall.

Der beste Weg gegen drohende Konflikte ist nach Benzraths Ansicht, vor einer geplanten Party im Gespräch mit den Nachbarn um Verständnis zu bitten. "Am besten lädt man sie mit dazu ein oder bietet ihnen wenigstens an, auf ein Bier rüber zu kommen, wenn es zu laut ist. Aber das gelingt leider nicht immer, weil bei Beschwerden oft ein schwelender Nachbarschaftskonflikt im Hintergrund ist."

(RP)
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