Langenfeld Windrad: Bürger haben viele Fragen

Volles Haus im städtischen Planungs- und Umweltausschuss: Mindestens 40 Langenfelder, die meisten aus Reusrath, haben am Donnerstagabend die obligatorische Bürgerfragestunde wahrgenommen, um Antworten zu bekommen zum Thema "Windkraftanlagen in Reusrath". Planungsamtschef Stephan Anhalt gab Auskunft. Hier die wichtigsten Punkte aus der Runde:

Frage: Hat die Ankündigung von Bürgermeister Frank Schneider, die Höhenbegrenzung in der Windkraftkonzentrationszone Reusrath aufheben lassen zu wollen (bisher 100 Meter), um dort rentable Windräder zu ermöglichen, mit der Klage eines Investors gegen diese Höhenbegrenzung zu tun?

Antwort: Formell nicht. Das Planungsverfahren für eine etwaige Aufhebung der Höhenbegrenzung obliegt der Stadt (Beschluss durch den Rat), Beklagter in dem Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Höhenbegrenzung ist die Genehmigungsbehörde, hier der Kreis Mettmann.

Frage: Wird die Stadt vor einer Aufhebung der Höhenbegrenzung neue Gutachten in Auftrag geben hinsichtlich der Konsequenzen in Sachen Lärm, Naturschutz, Schattenschlag etc.?

Antwort: Neue Gutachten werden sicher notwendig sein. Der Stadt steht es frei, eigene zu erstellen. Mit im Boot sind aber noch andere Stellen, etwa die Untere Landschaftsschutzbehörde beim Kreis.

Frage: Kann man als Wohnungsmieter, der direkt auf die Windräder gucken würde, wegen des Schattenschlags und anderer Beeinträchtigungen klagen?

Antwort: Die Frage, ob Mieter klageberechtigt sind, sollte ein juristischer Fachmann klären. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.

Frage: Wann ist mit einem Ratsbeschluss zur Aufhebung der Höhenbegrenzung zu rechnen?

Antwort: Das Planverfahren hierzu wird mit Sicherheit das laufende Jahr in Anspruch nehmen.

Frage: Was kann der Bürger gegen einen Ratsbeschluss für eine Aufhebung der Höhenbegrenzung tun?

Antwort: Im Planverfahren selbst wird es eine Bürgerbeteiligung geben und die Möglichkeit, bei der einmonatigen öffentlichen Auslegung Bedenken einzubringen. Nach dem Beschluss sind Normenkontrollverfahren möglich. Allerdings können diese nur von betroffenen Bürger angestrengt werden, also von Anwohnern oder betroffenen Grundeigentümern.

(gut)
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