Leichlingen 14 neue Klassen für Leichlinger Grundschulen

Leichlingen · Fürs kommende Schuljahr berechnet die Stadt 338 I-Dötzchen. Die Obergrenze von 15 neuen Klassen bleibt unangetastet.

 Sonderfall: In Bennert findet jahrgangsübergreifender Unterricht der Klassen 1 bis 4 statt. Da in allen sechs Klassen Erstklässler vertreten sind, werden für die Grundschule Bennert sechs Eingangsklassen berechnet.

Sonderfall: In Bennert findet jahrgangsübergreifender Unterricht der Klassen 1 bis 4 statt. Da in allen sechs Klassen Erstklässler vertreten sind, werden für die Grundschule Bennert sechs Eingangsklassen berechnet.

Foto: foto miserius archiv

In der Grundschule Bennert werden im kommenden Schuljahr Erstklässler in allen sechs Schulklassen vertreten sein. Die übrigen Grundschulen in Leichlingen starten mit jeweils zwei Eingangsklassen nach den Sommerferien. Dazu zählen die Grundschule Büscherhof, die katholische Schule Kirchstraße sowie die Schulen Uferstraße in Leichlingen und Flamerscheid in Witzhelden.

Bennert ist ein Sonderfall, wie die Stadt jetzt im Vorfeld des Ausschusses für Bildung und Sport noch einmal erläuterte. Dort findet jahrgangsübergreifender Unterricht der Klassen 1 bis 4 statt. Da in allen sechs Klassen Erstklässler vertreten sind, werden für die Grundschule Bennert auch sechs Eingangsklassen berechnet.

Die Politiker müssen die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das kommende Schuljahr in ihrer Sitzung morgen nur zur Kenntnis nehmen. Gleichwohl enthält sie ein Politikum, das vielen Kommunen durchaus schon Sorgen gemacht hat: die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl.

"Dieser Tag ist ein großer Tag für die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen, "hatte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) bei der Abstimmung vor fünf Jahren gejubelt. Damals war gerade das achte Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen worden - es sollte den Weg frei machen zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots und enthielt diverse Veränderungen.

Eine der Neuerungen von damals, das Steuerungsinstrument der "kommunalen Klassenrichtzahl", beschäftigt die Kommunen bis heute, auch Leichlingen, wie die aktuellen Zahlen zeigen.

NRW hat die jeweilige Schülerzahl in den Eingangsklassen nämlich mit klaren Regeln hinterlegt: "Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Dazu wird die Schülerzahl der Eingangsklassen durch 23 geteilt", heißt es im schönsten Beamtendeutsch. Übersetzt bedeutet das: In keiner Eingangsklasse dürfen mehr als 23 Kinder beschult werden. Bei 30 bis 56 Schülern sind demnach zwingend zwei Eingangsklassen pro Schule zu bilden. Sinn ist es, dafür zu sorgen, dass nicht eine Schule mit Anmeldungen überhäuft wird, während gleich daneben eine andere Nachwuchssorgen hat. "Wir verringern deutlich die Zahl der sehr großen Klassen ab 30 Schülern. Wir reduzieren die Mindestgröße für Grundschulen und eröffnen zusätzliche Ausnahmen für die letzte Schule am Ort", hatte Ministerin Löhrmann stets argumentiert. "Kurze Beine, kurze Wege", nennt die Landesregierung ihr Konzept - diverse Kommunen haben sich über das "Umverteilungssystem", wie sie es nennen, aber empört gezeigt. Sie betonen bis heute, angesichts der Berechnungsgrundlage könnten nicht alle Erstklässler in ihre Wunschschule gehen.

(RP)
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