Leverkusen 7595 Katzen von Jägern getötet - neues Gesetz verbietet Abschüsse

Leverkusen · Nicht nur Hasen, Rehe, Füchse gehören zu den Tieren, die die heimischen Jäger auf ihren Strecken erlegen. Auch Katzen werden noch (!) in den bergischen Wäldern abgeschossen. 7595 wildernde Katzen sind in NRW nach dem noch gültigen alten Jagdrecht im abgelaufenen Jagdjahr 2013/14 abgeschossen worden. Fünf waren es im Rheinisch-Bergischen Kreis, sechs im Jahr davor.

Die meisten "wilden" Katzen wurden im Regierungsbezirk Münster erlegt: Von den insgesamt 7595 im vergangenen Jagdjahr in NRW getöteten Katzen entfielen auf den Bezirk Münster 4897; davor waren es sogar 5420.

Im gesamten Regierungsbezirk Köln mit Rhein-Berg sind 534 wildernde Katzen im Jagdjahr 2013/14 und im Jahr davor 716 abgeschossen worden. Der Regierungsbezirk Köln bildet übrigens das Schlusslicht in dieser Statistik des NRW-Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Nach Paragraf 23 des Bundesjagdgesetzes dürfen Jäger, "wildernde" Hunde und Katzen erschießen. Bislang gelten Katzen bereits als "wildernd", wenn sie mehr als 200 bis 500 Meter (je nach Bundesland) vom letzten Haus entfernt angetroffen werden.

Das soll sich aber ändern mit einem neuen Jagdgesetz in NRW. Katzen und Hunde dürften dann nicht mehr in den Wäldern geschossen werden, falls der Gesetzesentwurf verabschiedet wird.

Die Landesregierung hatte Mitte September den Entwurf für ein neues ökologisches Jagdgesetz vorgelegt. Darin geht es vornehmlich um einen stärkeren Schutz des Waldes und der Wildtiere. Eigentlich beinhaltet dieses neue Gesetz ein grundsätzliches Abschussverbot von Katzen. Aber: Dies gilt eben nicht für wildernde Katzen. Die Jagdrechtsnovelle soll bis zum Sommer 2015 vom Landtag entschieden werden.

Tierschützer unterstützen bereits das geplante Verbot von Katzen- und Hundeabschüssen. So hat Dr. Christoph Maisack, Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), bei der Expertenanhörung zur Gesetzesnovelle betont, der Abschuss von Katzen sei kein Jagdschutz.

Denn Katzen erbeuteten nicht in erster Linie das Wild im Wald, sondern vornehmlich Nagetiere, wie Mäuse und Vögel, betont der Tierschutz-Funktionär. Damit sei der Abschuss von Katzen ein Verstoß gegen Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes, in dem es um das Verhältnismäßigkeitsprinzip geht.

Laut DJGT gilt dies auch für den Abschuss von Hunden. Auch dort fehle in der Regel ebenfalls ein vernünftiger Grund, da es Alternativen zu einem Abschuss gebe, wie eine Meldung an die Ordnungsbehörde, oder die Beschlagnahme, argumentiert der Tierschützer.

(RP)
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