Leichlingen/Rhein-Berg Acht Jahre Haft für "Kaufpark"-Räuber

Leichlingen/Rhein-Berg · Das Wuppertaler Landgericht verurteilte gestern einen 44-jährigen Düsseldorfer zur Gefängnisstrafe.

 Die Leichlinger Kaufpark-Filiale wurde von dem 44-jährigen Täter am 30. April vergangenen Jahres überfallen.

Die Leichlinger Kaufpark-Filiale wurde von dem 44-jährigen Täter am 30. April vergangenen Jahres überfallen.

Foto: Matzerath (archiv)

Der Angeklagte war von Beginn an geständig. Vor dem Wuppertaler Landgericht hatte der 44-jährige Düsseldorfer bereits am ersten Prozesstag zugegeben, in der Zeit von März 2014 bis September 2015 vier Kaufpark-Filialen in Solingen, Leichlingen und Wuppertal überfallen zu haben. Gestern, am dritten der eigentlich vier angesetzten Verhandlungstage, wurde der arbeitslose Familienvater zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt.

Dass der Vorsitzende Richter mit dem Urteil gestern weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren geblieben ist, machte er in seiner Urteilsbegründung an mehreren strafmildernden Umständen fest:

Suchtverhalten Nach Ansicht der Kammer ist der Mann bei seinen Taten aufgrund seiner Spielleidenschaft und des Drogenkonsums enthemmt gewesen.

Reuig Zudem sei er nicht vorbestraft und inzwischen von Reue getragen. Mehrfach habe sich der Düsseldorfer bei den Tatopfern entschuldigt, die vor dem Landgericht Wuppertal als Zeugen ausgesagt haben. Dabei wurde allerdings auch deutlich, dass einige Kaufpark-Mitarbeiter zum Teil psychisch traumatisiert und seitdem arbeitsunfähig sind.

Seine kriminelle Energie hatte der 44-jährige Täter offenbar entwickelt, als er nach einem Arbeitsunfall und einem monatelangen Krankenhaus-Aufenthalt seine Anstellung verloren hatte. Um seine Spielsucht trotzdem weiterhin ausreichend befriedigen zu können, plante er die Überfälle in Wuppertal im März 2014 und Januar 2015 sowie in Leichlingen (am 30. April 2015) und Solingen (12. September 2015).

Die Beute von insgesamt 85.000 Euro hat der Mann in Spielhallen bis auf einen relativ kleinen Anteil nach und nach wieder verzockt, hieß es in der Gerichtsverhandlung. Die Höhe der Beute sowie das Vorgehen in zwei Fällen wiederum haben sich bei der Urteilsfindung als strafverschärfend ausgewirkt.

Weil der Angeklagte sowohl bei seiner ersten als auch vierten Tat eine scharfe Gaspistole mitgenommen hatte, wurde er hier wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Der Überfall in Leichlingen nimmt ebenfalls eine Sonderstellung ein: Er wurde vom Richter gestern als schwerer Raub eingestuft.

(gra)
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