Leichlingen AfD-Vertreter beleidigt - 375 Euro

Leichlingen · Weil er AfD-Vertreter "Rassisten" genannt haben soll, wurde ein Mann verurteilt.

Als Mitte April dieses Jahres in der Leichlinger Brückenstraße ein Informationsstand der Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch Aktivisten gestört wurde, lieferten sich die Beteiligten ein Wortgefecht - und das hatte nun ein juristisches Nachspiel. In dem Gerichtsverfahren war ein 53-Jähriger aus Leichlingen angeklagt, der Personen beleidigt haben soll.

Der Mann wehrte sich in einem langen Statement gegen die Vorwürfe: "Ich habe das ganz anders gesehen", erläuterte der Rentner, der sich seit Jahren gegen Rassismus einsetze. Durch Zufall habe er das Treiben mitbekommen, sich eingeschaltet, jedoch lediglich die parteiinternen Ansichten als rassistisch bezeichnet. "Ich halte die AfD für rassistisch, fremden- und frauenfeindlich", betonte er.

Ein erster Zeuge brachte zunächst wenig Licht ins Dunkel: Der 66-Jährige, offenbar Sympathisant der AfD, sei vorbeigekommen und habe sich neugierig dazugestellt. Sein Erscheinen sei mit den Worten "Da kommt noch so ein Rassist" quittiert worden - ob dies aber vom Angeklagten gesagt worden sei, wisse er nicht. Als ihm die Verteidigung vorhielt, er habe den Beschuldigten im Zuge der Auseinandersetzung als "Lügner" bezeichnet, sagte er: "Was soll er denn gelogen haben?" Daran könne er sich nicht erinnern.

Der zweite Zeuge, ein AfD-Mitglied, sagte aus, er sei ebenfalls später hinzugekommen, bestätigte aber eine Beleidigung gegen sich und den vorangegangenen Zeugen durch den Angeklagten. "Wir sind sehr ruhig geblieben", betonte der 36-Jährige. Seine Aussage, AfD und Linke hätten viele Ähnlichkeiten im Parteiprogramm, rief bei Teilen des großen Publikums verächtliche Äußerungen hervor.

Ein aktiver AfD-Politiker, der im April half, den Stand zu errichten, schilderte: "Eine teilweise vermummte Gruppe von sieben bis acht Leuten grenzte unseren Stand mit Absperrbändern ab." Durch Mundschutz und Maleranzug hätten sie sich getarnt. Der Angeklagte sei zwar nicht verkleidet, gleichwohl einer der "Wortführer" gewesen.

Der Sohn des Beschuldigten gab an, er sei der Initiator des Protestes gewesen. Die Aktion wiederum sei spontan entstanden, als er den Aufbau des Standes entdeckte - eine AfD-Anhängerin im Saal redete daraufhin ungläubig leise in sich hinein. Im Zuge dessen, fuhr der 21-Jährige fort, habe er auch seinen Vater angerufen. Damit widersprach er dem 53-Jährigen, der ein zufälliges Erscheinen angab.

Die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf als erwiesen an, der Verteidiger zeigte sich hingegen nicht einverstanden. "Es ist eines Rechtsstaats nicht würdig, dass ein solches Verfahren durchgeführt wird", schimpfte er - und forderte Freispruch. Das Gericht stufte jedoch vor allem die Aussage des zweiten Zeugen als glaubwürdig ein, und somit verurteilte der Richter den Mann schließlich zu einer Geldstrafe von 375 Euro.

(brü)
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