Leichlingen Buslinien-Streit: Hüttebräucker geht juristisch gegen den Kreis vor

Leichlingen · Im Streit um die Direktvergabe von sechs Buslinien durch den Rheinisch-Bergischen Kreis an die Leverkusener Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (Wupsi), die bislang von der privaten Busfirma Wiedenhoff befahren worden sind, gab es bei den unmittelbar Beteiligten auch gestern wieder das gleiche Bild: Während die Kreisverwaltung darum bemüht war, das geplante Vorgehen zu erläutern, blieben Äußerungen der Geschäftsführung des Betroffenen Unternehmens aus.

Dafür stieg ein anderer Busunternehmer gestern in die öffentliche Debatte ein: Rainer Hüttebräucker, Chef des gleichnamigen Verkehrsbetriebs in Leichlingen, gab bekannt, dass er juristisch gegen die Vergabe an die Wupsi vorgehe und erste Schritte eingeleitet habe.

Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag mit Wiedenhoff läuft zum 12. Dezember 2016 aus. Da die Wupsi in Teilen der Stadt Leverkusen und dem Kreis gehört, können die Gesellschafter im Zuge eines so genannten Direkt-Vergabeverfahrens die öffentliche Ausschreibung umgehen. Dabei berufen sie sich auf eine EU-Verordnung. Hüttebräucker dagegen empfindet das Verfahren als skandalös. Es gehe um mehr als die 900.000 Euro, die als Einspar-Potenzial für den Kreis in Rede stünden, plus einer ebenfalls sechsstelligen Summe für die Stadt Leverkusen, sagte der Leichlinger gegenüber unserer Redaktion: Kommunale Zuschüsse würden an die Wupsi gezahlt, ohne dass andere Unternehmen in einem fairen Wettbewerb eine reale Chance bekämen.

Hüttebräucker hat daher bei der Vergabekammer der Kölner Bezirksregierung einen Antrag auf Nachprüfung gestellt und will notfalls auch in die nächste Instanz gehen. Beim Rheinisch-Bergischen Kreis zeigte man sich gestern irritiert über die Aktion. Hüttebräucker sei gar nicht betroffen, betonte der zuständige Dezernent Thomas Merten. Er fahre lediglich 30.000 Kilometer für den Kreis im Jahr, und das auf eigene Rechnung. Wiedenhoff dagegen bediene mehr als 800.000 Kilometer, mit Zuschussbedarf. Für den Leichlinger geht es jedoch ums Prinzip. Es sei nicht das erste Mal, dass der Kreis Private zu Gunsten der Wupsi benachteilige, argumentiert er. Die Direktvergabe sei an Ausnahmen geknüpft, die iin diesem Fall nicht vorlägen.

Merten sieht das anders: "Wir sind, sagte er, sogar von Gesetz her gehalten, das günstigste Angebot anzunehmen." Und das sei nun mal das der Wupsi. Hüttebräucker wiederum betont: "Bei diesem Angebot handelt es sich um Dumping."

(RP)
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