Leichlingen Fragwürdiges Geschäft mit dem Pfand

Leichlingen · Einem Leichlinger wurde die Einlösung eines Getränkebons nach drei Wochen zunächst verweigert. Ist das in Ordnung? Die Verbraucherzentrale sagt: Nein. Der Falls aus der Blütenstadt ist kein Einzelfall.

Der Netto-Supermarkt an der Moltkestraße: Es sind nur 25 Cent, die der Kunde einlösen möchte, aber die sorgen für einigen Ärger. Als der Leichlinger seinen Getränkebon vom Pfandautomaten an der Kasse vorlegt, gibt diese ein Warnsignal ab, das anzeigt: Die Annahme wird verweigert. Geschehen ist das Ganze erst vor wenigen Tagen.

"Die Kassiererin hat mir dann mitgeteilt, der Zettel sei drei Wochen alt und damit nicht mehr gültig", berichtete der aufgebrachte Mittfünfziger gestern. Damit gab er sich nicht zufrieden, sondern verlangte den Filialleiter zu sprechen. Der sei zwar ausgesprochen unfreundlich gewesen, habe letztlich die 25 Cent aber dann doch erstattet.

Verbraucherzentrale: Bons sind drei Jahre lang gültig

Die Argumentation der Netto-Belegschaft gibt der Leichlinger so wieder: "Die Bons müssen in einem zeitlich angemessenen Rahmen zurückgegeben werden." Doch der, so betonen Verbraucherschützer, liegt keineswegs bei Wochen, sondern bei drei Jahren. So lange nämlich dauert die Verjährungsfrist für diesen Vorgang.

Meist gehe es tatsächlich nur um wenige Euro, wissen auch die Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ärgerlich sei es dennoch, wenn das Personal in Super- und Getränkemärkten die Annahme betagter Pfandbons verweigere - und das entgegen rechtlicher Vorgaben: "Die passende Antwort findet sich in den Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist jeder Händler verpflichtet, von ihm ausgestellte Belege auch einzulösen. Und das in aller Regel für drei Jahre", heißt es.

Teilweise sogar noch länger. Da sich die Verjährungsfrist grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres bemisst, kann sich der Zeitraum auf fast vier Jahre verlängern, geht auf einer Information der Verbraucherzentrale hervor. Das heißt: Wer heute einen Bon aus 2013 entdeckt, kann ihn noch bis Ende 2016 in Bares verwandeln.

Kasse im Netto falsch programmiert

Im Leichlinger Fall der Netto-Filiale war die Registrierkasse offenbar so programmiert, dass sie Belege nach einigen Wochen nicht mehr verarbeiten konnte.

Laut der Verbraucherzentrale ist das jedoch keine Entschuldigung: Der Händler sei verpflichtet, die Einlösung dennoch zu ermöglichen. Nur lesbar müssen Bons natürlich noch sein: nicht derangiert von Waschmaschine oder ausgebleicht durch Sonneneinstrahlung.

Unternehmen äußert sich nicht

Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG gab auf Anfrage unserer Redaktion gestern keine Stellungnahme zu dem Vorgang ab - auch nicht dazu, ob die Kassen in den Filialen flächendeckend so programmiert seien, dass sie Bons nach wenigen Wochen nicht mehr annehmen.

Der Discounter steht nicht alleine. Verbraucherforen im Internet sind voll von Beschwerden genervter Kunden, denen die Auszahlung von Pfand verweigert worden ist. Und wer da gutgläubig reagiere, sagen die Verbraucherschützer, verhelfen den Handelskonzernen zu einem Riesen-Zusatzgeschäft.

(RP)
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