Leichlingen Gericht: Angeklagte belasten sich gegenseitig

Leichlingen · Fünf Männer sind angeklagt, ein Seniorenpaar überfallen zu haben. Am kommenden Montag könnte das Urteil fallen.

 In der Ortschaft Dierath ereignete sich der brutale Überfall auf die Senioren im Juni vergangenen Jahres.

In der Ortschaft Dierath ereignete sich der brutale Überfall auf die Senioren im Juni vergangenen Jahres.

Foto: UM (Archiv)

Wenn die Beweise immer drückender durch die Aussagen von Zeugen und den Ermittlungen der Polizei werden, bleibt der Verteidigung praktisch nur noch ein Ausweg: Schuldunfähigkeit. Das war gestern auch die Strategie eines Rechtsanwalts im Prozess gegen fünf Männer, der für einen - seinen Mandanten - mittels der Paragrafen 20 und 21 des Strafgesetzbuches zumindest eine kürzere Haft erstreiten will.

Doch nach dem Vortrag der Sachverständigen, die den Angeklagten, der zu der Gruppe der fünf Männer gehört, die am 23. Juni vergangenen Jahres ein Rentnerehepaar in Leichlingen überfallen, schwer verletzt und ausgeraubt haben soll, sieht es schlecht aus für den Angeklagten. Der zeige zwar Symptome einer beginnenden Alkoholsucht, so die forensische Psychologin, doch sei damit keine verminderte Schuldfähigkeit am Tattag zu attestieren.

Somit bleiben alle Vorwürfe auch an ihm hängen: Einbruchdiebstahl, Nötigung, schwere Körperverletzung und letztlich Freiheitseinzug. Erbeutet wurde angeblich Schmuck im Wert von 20.000 Euro. Von der Staatsanwaltschaft wird alles als "besonders schwerer Raub" in der Anklageschrift zusammengefasst.

Das Drama im vergangenen Juni dauerte rund eine Stunde im Haus der 83 und 88 Jahre alten Senioren in Dierath. Drei Männer der fünfköpfigen Bande sollen am frühen Morgen ins Haus eingedrungen sein und die Rentner brutal überfallen haben, ein Fahrer und ein Tippgeber wollten im Auto gewartet haben.

Ob die Arbeitsteilung so stimmt, ist nicht ganz klar; denn die Angeklagten beschuldigen sich bei diesem brutalen Überfall auch gegenseitig. Glaubwürdig waren im Grunde nur die Schilderungen des Vorgefallenen der beiden Leichlinger Opfer und die Angaben der Kripo-Beamten, die in diesem Fall ermittelten und die Täter später durch ein Sondereinsatzkommando am Schlebuscher Bahnhof in Leverkusen-Manfort in einer spektakulären Aktion festnahmen, als sie sich angeblich gerade für einen weiteren Überfall auf den Weg machen wollten.

Schon zuvor hatte der Fahrer des gemieteten Autos mit seiner Schilderung der verhängnisvollen Nacht der Verteidigung des angeblich schwer Alkohol- und Drogenkranken den Wind aus den Segeln genommen. Der 24-jährige Alkenrather kann daher kaum mit einem milderen Urteil als seine Kumpanen rechnen, das in der nächsten Woche erwartet wird.

Da die Liste mit den Vorstrafen - und zwar von allen fünf Angeklagten - ziemlich lang ist, die Tat als besonders schwerer Raub einzustufen sein dürfte, wird als Strafe vermutlich eine längere Haft für alle Beteiligten zu erwarten sein. Der Strafrahmen für dieses Verbrechen liegt laut Gesetz zwischen fünf und zehn Jahren.

Mit ihrem Programm der Beweiserhebung ist die 14. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts nun eigentlich durch - wenn die Verteidiger nicht noch neue Anträge stellen, denen das Gericht dann stattgeben müsste. Die Vorsitzende Richterin vertagte die Hauptverhandlung gestern auf den kommenden Montag. Staatsanwaltschaft und Verteidiger sollen sich auf ihre Plädoyers vorbereiten.

(RP)
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