Leichlingen Haftstrafe für Hausverwalterin

Leichlingen · Firmeninhaberin verurteilt - Hausbesitzer wurden um rund 800.000 Euro geprellt.

Mit seinem gestern verkündeten Urteil hat das Kölner Landgericht einen Strich unter ein Verfahren gezogen, das rund ein Jahrzehnt anhängig war: Zwei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe verhängte die 19. Große Strafkammer für die inzwischen 47-jährige ehemalige Inhaberin einer Leichlinger Firma, die sich mit der Verwaltung von Wohngebäuden beschäftigte und dabei hohe Beträge veruntreute. Die Kammer blieb damit am unteren Ende einer vorweg genommenen Verständigung und entsprach dem vom Staatsanwalt beantragten Vorschlag.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte in 77 Fällen Gelder von Wohnungseigentümern veruntreut hatte. Zwar gab es auch einige Geldflüsse in die andere Richtung, also Rückzahlungen auf die Rücklagenkonten von Eigentümergemeinschaften in Leichlingen und Burscheid, am Ende blieb aber noch ein Betrag von rund 700.000 Euro offen. Für die einzelnen Geschädigten waren das in der Regel vierstellige Beträge. Doch durch die Vielzahl der Fälle ergab sich die hohe Schadensumme.

Diesem Strafverfahren vor dem Landgericht gingen schon einige Prozesse vor den Amtsgerichten in Düsseldorf, Leverkusen und Köln voraus, wobei die zivilrechtlichen "Ungereimtheiten" geklärt wurden.

So kam es, dass einige Immobilienverwalter, die als Nachfolgeunternehmen die Geschäfte übernahmen, vollstreckbare Titel erhielten für ihre Auftraggeber und fehlende Beträge über weitere rund 100.000 Euro auch eintreiben konnten. Viele Zahlungen nahm die Angeklagte einfach von anderen Rücklagenkonten vor. Dabei sei sie immer davon ausgegangen, auch diese Löcher durch neue Geschäfte irgendwie stopfen zu können. Doch lief die Sache so aus dem Ruder, dass der Gerichtsvollzieher das Haus der Angeklagten schließlich zur Zwangsversteigerung brachte. Verurteilt wurde sie dabei wegen Insolvenzverschleppung.

In ihrem Schlusswort räumte die Angeklagte nun ein, dass sie die Vorgänge selbst nicht mehr beherrschen konnte und sie in den vergangenen Jahren eine "Höllenfahrt" durchgemacht habe. Bei den geschädigten Wohnungseigentümern könne sie sich nur entschuldigen. Ihre Beziehung ging in die Brüche, sie hat ihr Vermögen und ihr Haus verloren. Aufgrund einer Gesetzesänderung in diesem Jahr muss sie theoretisch auch noch für den verursachten Schaden über 700.000 Euro aufkommen. Praktisch verfügt sie aber über keine Vermögenswerte mehr.

In der Begründung des Urteils hat das Gericht ausdrücklich das umfangreiche Geständnis der Beklagten berücksichtig. Aufgrund ihrer Einlassungen konnte das Verfahren deutlich auf drei Verhandlungstage verkürzt werden. Die geladenen Zeugen mussten in der Regel die von der Staatsanwaltschaft und der Polizei zusammengetragenen Unterlagen nur noch gerichtsfest bestätigen.

Wann die Frau ihre Freiheitsstrafe antreten muss, ist noch unklar. Erst nach Ablauf einer Einspruchsfrist wird das Urteil rechtskräftig.

(RP)
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