Leverkusen Handwerker: Schiedsstelle hilft bei Streit

Leverkusen · Rechnung zu hoch? Arbeit falsch ausgeführt? Verschiedene Schiedsstellen der Kreishandwerkerschaft versuchen, bei Uneinigkeiten zwischen Kunden und Handwerker zu vermitteln. Die Schiedssprüche sind für Innungsfirmen bindend.

Seit 1. April ist es in Kraft - das etwas sperrig klingende "Verbraucherstreitbeilegungsgesetz". Es sieht vor, dass es zusätzlich zu den branchenspezifischen Stellen künftig ein flächendeckendes Netz allgemeiner Verbraucherschlichtungsstellen geben soll. Sie kann jeder Kunde bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen anrufen. Für die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land ist dieser Service nicht neu: Die dortige Schlichtungsstelle der Kraftfahrzeuginnung ist fast 40 Jahre, die "allgemeine Schlichtungsstelle" etwa genauso alt. Streitigkeiten werden da schon lange bevorzugt durch Vermittlung zwischen den Parteien geregelt.

Allein die Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung behandelt jährlich rund 130 Fälle, insgesamt kommen die Streitschlichter auf etwa 300 im Jahr. Die Resonanz auf die Ergebnisse ist offenbar gut - auch seitens der Handwerker, um deren Leistungen und Preise es meistens geht: "Die Schiedsvereinbarungen zwischen den Parteien werden von den Handwerkern sehr positiv aufgenommen, da oftmals sehr pragmatische und wirtschaftliche Lösungen für beide Seiten getroffen werden", sagt Nicholas Kirch, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land. "Darüber hinaus ist die Entscheidungsfindung wesentlich kürzer als bei Gericht, und der Schlichtungsprozess wird von Anfang an durch technisches Know-how mitgeprägt."

Als Schiedsleute sind ausschließlich Experten vom Fach im Einsatz - bei der Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung zum Beispiel ein Sachverständiger, zwei Kraftfahrzeug-Meister (davon ein Ausbilder im Berufsbildungszentrum) und ein Jurist. In anderen Innungen sind es meist Sachverständige, zusätzlich werden die Obermeister der jeweiligen Gewerke in das Schlichtungsverfahren einbezogen.

Die Initiative, die Schlichtungsstellen anzurufen, geht in der Regel von Kunden aus. "Aber es gibt auch Handwerksbetriebe, die sagen, dass Dinge nicht gerichtlich, sondern im Wege einer außergerichtlichen Schlichtung geklärt werden können", berichtet Kirch.

Die Ergebnisse sind bei der Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung Bergisches Land grundsätzlich bindend. Dies sei sogar durch Beschluss der Innungsversammlung verankert, und ein getroffener Schiedsvergleich könne vor einem Notar für sofort vollstreckbar erklärt werden, sagt der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft.

Die Zahl der Fälle nimmt seit den letzten Jahren zu. Die meisten betreffen Streitigkeiten zu technischen Ausführungen oder zu Rechnungsinhalten oder -höhen. Dabei zeige sich, so betont Kirch, dass es Vorteile hat, mit einem Innungsbetrieb zusammenzuarbeiten. Denn nur dann kann sich der Kunde an die Schlichtungsstelle wenden.

Und wie groß ist die Chance, dass der Streit nicht doch am Ende vor Gericht endet? "Insgesamt würde ich sagen, dass 90 Prozent der Schlichtungen erfolgreich sind, bei der Schiedsstelle der Kraftfahrzeuginnung sogar 98 Prozent", sagt Nicholas Kirch.

(inbo)
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