Leichlingen Landrat genehmigt den Leichlinger Stadtetat

Leichlingen · Kurze Nachricht - große Wirkung: Dr. Hermann-Josef Tebroke, Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, hat die Haushaltssatzung der Stadt Leichlingen für 2016 genehmigt.

 Dr. Hermann-Josef Tebroke

Dr. Hermann-Josef Tebroke

Foto: UM (Archiv)

Damit endet für die Belegschaft im Rathaus die vorläufige Haushaltsführung. Die "Unabweisbarkeit von Ausgaben" muss nicht mehr bestätigt und begründet werden. In einem Schreiben an die Stadt-Mitarbeiter hat Kämmerer Thomas Knabbe noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bediensteten "aufgrund der defizitären Haushaltslage der Stadt zwingend zur stetigen Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze verpflichtet sind. Demnach ist die Haushaltswirtschaft weiterhin wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen".

So gelten denn auch die Auflagen für eine Genehmigung weiter unverändert:

- Bis zum Jahr 2024 muss Leichlingen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

- Bis dahin muss auch klar erkennbar sein, dass Leichlingen nicht weiter sein Eigenkapital angreift.

(pec)
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