Leichlingen Landwirte halten Mähdrescher-Fahrverbot für überzogen

Leichlingen · Endlich ist der Sommer da – darüber freuen sich besonders die Landwirte. Die Mähdrescher rollen jetzt über die Leichlinger Gersten- und Weizenfelder – und über die Bundes- und Landstraßen. Doch wann dürfen Bauern mit ihren Erntemaschinen über die Bundesstraßen fahren?

 Rainer Städtgen mit seinem 3,30 Meter breiten Felddrechsler, der bei der Mais- und Gras-Ernte zum Einsatz kommt.

Rainer Städtgen mit seinem 3,30 Meter breiten Felddrechsler, der bei der Mais- und Gras-Ernte zum Einsatz kommt.

Foto: Uwe Miserius

Endlich ist der Sommer da — darüber freuen sich besonders die Landwirte. Die Mähdrescher rollen jetzt über die Leichlinger Gersten- und Weizenfelder — und über die Bundes- und Landstraßen. Doch wann dürfen Bauern mit ihren Erntemaschinen über die Bundesstraßen fahren?

In Schleswig-Holstein ist darüber jetzt ein Streit entbrannt. Mehreren Landwirten war keine Genehmigung mehr erteilt worden, mit ihren über 3,50 Meter breiten Mähdreschern am Wochenende auf bestimmten, touristisch stark genutzten Bundesstraßen zu fahren. Dies hatte bei Bauern für Proteste und Verunsicherung gesorgt. Das Verkehrsministerium und die Landwirte in Schleswig-Holstein haben ihren Streit um ein Wochenend-Fahrverbot für überbreite Mähdrescher auf einigen Bundesstraßen zwar beigelegt. Alles bleibe vorerst beim Alten. Die Zunft ist aber dennoch in Aufregung.

Die Leichlinger Landwirte haben für das Verbot kein Verständnis: "Die Getreideernte ist auf wenige Wochen im Jahr begrenzt. Deshalb bitten wir die Leute um Verständnis, auch wenn die Mähdrescher eine Behinderung auf den Straßen darstellen", sagt Kreislandwirt Lothar Stinn. "Die Gerste wurde schon vor zwei Wochen eingefahren." Jetzt sei der Weizen an der Reihe. Für Maschinen, die über drei Meter breit sind, benötigen Landwirte eine Ausnahmegenehmigung. "Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt", heißt es in der Straßenverkehrsordnung.

Rainer Städtgen, der auf 70 Hektar Fläche Weizen, Roggen und Gerste anbaut und zwei Mähdrescher sowie einen Felddrechsler besitzt, hält das Verbot für über 3,50 Meter breite Mähdrescher am Wochenende auf bestimmten Strecken für "maßlos übertrieben". "Wir dreschen nur wenige Wochen im Jahr. Da müssen die Leute einfach mal Verständnis haben. Zudem lasse ich Autofahrer auf der Bundes-und Landstraße immer vorbeifahren."

Dennoch ist Vorsicht auf den Straßen geboten: Mähdrescher stellten für den Straßenverkehr eine besondere Gefahr dar, weil sie langsam unterwegs seien, nur schlecht überholt werden könnten und die Sicht der dahinter fahrenden Fahrzeuge eingeschränkt werde, sagt Polizeisprecherin Claudia Kammann. Im Jahr 2008 wurde in Kürten ein Kradfahrer schwer verletzt, als er sich wegen eines entgegenkommenden Felddrechslers verbremste.

(RP)
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