Wohnen in Leichlingen Lückenschluss in Grünscheid rückt näher

Leichlingen · Die Stadt hatte jetzt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger am Bauprojekt in der Ortschaft eingeladen. Dort sollen vier Einfamilienhäuser entstehen. Ein Stadtplaner informierte Bürger über das Vorhaben und umfangreiche Gutachten.

 Vier neue Einfamilienhäuser sollen nun in Grünscheid entstehen. In den vergangenen Jahren war immer wieder über den Lückenschluss diskutiert worden.

Vier neue Einfamilienhäuser sollen nun in Grünscheid entstehen. In den vergangenen Jahren war immer wieder über den Lückenschluss diskutiert worden.

Foto: U. Miserius

Die Maschinenhalle der Firma Johannes Romünder in Grünscheid war dieser Tage gut gefüllt - vor allem mit Anwohnern, die sich über eine mögliche Bebauung in ihrer Ortschaft erkundigen wollten. Die Stadtverwaltung hatte zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingeladen, um über die dafür nötige Satzungsänderung zu informieren. Konkret geht es um einen Lückenschluss zwischen bestehenden Häusern in Grünscheid, über den in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert wurde. Ein Investor möchte dort bauen, muss dafür besagte Satzungsänderung herbeiführen, da sich das rund 1500 Quadratmeter große Areal im Außenbereich befindet. Im Flächennutzungsplan der Stadt ist es aktuell als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Entgegen früheren Planungen ist das potenzielle Baugrundstück um 800 Quadratmeter geschrumpft, weil es zuvor in einem anderen Bereich des Satzungsgebietes "gravierende Vorbehalte gegen eine Satzungserweiterung in größerem Umfang" gegeben hatte. Durch die jetzt geplante Größe wollen Stadt und Bezirksregierung eine Bebauung der Lücke in zweiter Reihe ausschließen. "Zahlreiche Gutachter haben sich mit dem Standort auseinandergesetzt und Natur, Boden und Grundwasser untersucht", sagte Stephan Schmickler vom Leverkusener Planungsbüro S+W. Demnach sei es kein Wasser- und auch kein Landschaftsschutzgebiet. Flächensparend könnten vier Einfamilienhäuser auf einer Grundfläche von jeweils maximal 100 Quadratmetern gebaut werden. Damit soll auch der künftige Satzungsbereich minimiert werden. "Damit können dort nur klassische Einfamilienhäuser entstehen", betonte Schmickler. Die Dachspitze darf höchstens acht Meter über Straßenniveau liegen, das entspricht einer anderthalbschossigen Bebauung. Schließlich spricht die Bautiefenregelung von 19 bis 23 Metern, so dass an dieser Stelle vier Häuser mit Garagen realistisch sind. "Das passt ins Umfeld", sagte der Planer. Regenwasser soll in Rigolen abgeführt werden, was die untere Wasserbehörde auch überwacht. Ein Ausgleichskonzept sieht vor, dass die künftigen Hauseigentümer im hinteren Teil des Grundstücks einen Pflanzstreifen anzulegen haben. Ein Artenschutzgutachten hat bereits gezeigt, dass es an dieser Stelle keine geschützten Arten gibt, die bei der Bebauung berücksichtigt werden müssten. Im weiteren Verfahren der Satzungsänderung wird die Planung voraussichtlich nach den Sommerferien offengelegt. Der Rat muss die Satzung beschließen, das könnte Ende 2018 oder Anfang 2019 geschehen.

(RP)
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