Leichlingen Messerattacke: zwei 19-Jährige vor Gericht

Leichlingen · Es geht um eine blutige Messerattacke vom 7. Dezember 2016, ein Tag nach Nikolaus. Wenige Tage vor Weihnachten wurden die beiden Hauptverdächtigten aus Leichlingen festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Gestern eröffnete die 20. Große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen die beiden Neunzehnjährigen, denen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Einer der beiden Täter muss sich zudem wegen versuchten Totschlags verantworten. Acht Verhandlungstage hat die Schurgerichtskammer vorgesehen.

Zum Geschehen wollen sich die beiden jungen Männer nicht äußern, sie verbrachten den ersten Verhandlungstag, an dem es lediglich um die Eröffnung der Hauptverhandlung ging und der Staatsanwalt die Anklage verlas, schweigend. Ein kurzes Wiedersehen mit Familienangehörigen gab es noch im Verhandlungssaal. Am kommenden Dienstag geht es mit der Vernehmung der ersten Zeugen weiter.

Was war passiert? Zunächst ging es kurz vor 19.30 Uhr wohl "nur" um eine verbale Auseinandersetzung zwischen drei 19-Jährigen vor dem Leichlinger Restaurant "Pancho" an der Straßenecke In der Meffert/Kurze Straße. Aus Beschimpfungen wurde mehr, es kam zu einer Schlägerei. Dabei standen sich die beiden Angeklagten auf der einen und der Geschädigte auf der anderen Seite gegenüber. Der Einzelne rief seinen Vater. Der 51-Jährige stürmte aus der Gaststätte und bekam gleich die Messerstiche zu spüren. Er erlitt schwerste Verletzungen. Insgesamt neun Mal soll der Hauptangeklagte sein Opfer mit dem Messer verletzt haben, so schwer, dass der Getroffene nur nach einer Notoperation überlebte. Die Milz musste entfernt werden, das Messer drang weit in den Brustkorb ein. Dabei nahm der Messerstecher offenbar den Tod des 51-jährigen Mannes in Kauf, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Dabei wollte der Vater offenbar nur den Streit unter den Jungs schlichten.

Nachdem sich die beiden Täter vom Ort entfernt hatten, konnte die Polizei sie mit Hilfe von Zeugenaussagen schnell ermitteln. Die Beamten hatten seinerzeit sogar eine Mordkommission eingerichtet. Zu schwer waren die Verletzungen des 51-Jährigen, es war zunächst nicht absehbar, dass er überhaupt überleben würde.

Die Polizei verzichtete nach der Tat auf einen Aufruf an mögliche Zeugen. Offensichtlich waren die gesammelten Beweise ausreichend, um den Hergang zu klären. Vorgeschichte, Hintergrund und damit letztlich die Motive sind noch nicht klar - die Richter müssen vorhandene Zeugen nun befragen.

Die beiden Angeklagten, die neben Messer auch eine Kette dabei hatten, wurden verhaftet, weil das Verbrechen als gemeinschaftlich begangene Tat eingestuft wurde. Das Gericht muss nun noch einmal den Ablauf des Geschehens genau aufrollen; danach geht es um die Motive. Zwei forensische Gutachter nahmen neben zwei Anwälten, die als Nebenkläger die Opfer vertreten, auf der Seite des Staatsanwalts bereits Platz.

(RP)
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