Leichlingen Messerstecherei -Chatfreundin als Zeugin geladen

Leichlingen · Für das erste persönliche Treffen einer Internetbekanntschaft ist der Saal 23 des Kölner Landgerichts wahrlich einer der ausgefallensten Orte. Doch genau an dieser Stelle setzte die 20. Große Strafkammer gestern den Prozess gegen die beiden 20-jährigen Leichlinger fort, die sich wegen einer Messerstecherei vor dem Restaurant "Panchos" verantworten müssen. Eine junge Frau aus Mülheim wurde als Zeugin geladen; sie hatte kurz vor der Tat am 7. Dezember 2016 Kontakt mit einem Angeklagten. Und auch danach: Zuvor hatte sich der Leichlinger bei ihr gemeldet, um vom Verlust seines Jobs zu berichten. Da war noch nichts von der Messerstecherei bekannt. Aber auch danach, als der junge Mann bereits wusste, dass er eine Straftat begangen hatte, machte dieser keine Angaben davon. "Nur seine Stimme klang etwas anders", hatte die junge Frau bei dem Telefonat bemerkt.

Die Zeugin, die von der Polizei im Rahmen der Ermittlungen ausfindig gemacht wurde, wusste nichts von den zahlreichen Vorstrafen ihres Chat-Partners sowie seines mitangeklagten Kompagnons. Das Vorstrafenregister ist lang und reicht vom Frisieren eines Mofas über Drogenbesitz bis zu mehreren Schlägereien.

Den beiden verhaltensauffälligen Jugendlichen muss bewusst gewesen sein, dass irgendjemand auch ihnen mal eine Abreibung erteilen würde. Hatten sie deswegen Messer dabei, die sie bei der Auseinandersetzung einsetzten und einen Beteiligten lebensgefährlich verletzten? Der Prozess wird Anfang Oktober fortgesetzt.

(sg-)
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