Leichlingen Neubauten am Stadtpark - Kehrtwende bei der CDU?

Leichlingen · Vollziehen die Christdemokraten jetzt die Kehrtwende in Sachen Innenstadtentwicklung? Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (ASW) wurde jetzt über den CDU-Antrag beraten, demzufolge die Stadtverwaltung einen Bericht zur baurechtlichen Situation für den Grundstücksstreifen vom Alten Rathaus entlang der Kirchstraße bis zum Blumenpavillon abgeben soll - mit der Option im Hinterkopf, dort eventuell neu zu bauen.

Leichlingen: Neubauten am Stadtpark - Kehrtwende bei der CDU?
Foto: Matzerath Ralph

Das Ansinnen empfanden einige Ausschussmitglieder als äußerst pikant: Die CDU sei doch immer als der politische Vertreter aller Leichlinger aufgetreten, die beim Bürgerentscheid im Frühjahr die Bebauung der Stadtparks verhindern wollten und schließlich auch erfolgreich waren. Jetzt wieder alles auf Anfang?

Allen voran Stefan Clemen (UWG) reagierte aufgebracht. "2012 hat die CDU in einer Mitgliederversammlung dafür gestimmt, den Sparkassenanbau abzureißen und das Gelände im Alten Stadtpark bis zum Blumenpavillon mit einem Lebensmittler zu bebauen. Kurze Zeit später haben Sie dann gegen die Bebauung des Alten und des Neuen Stadtparks demonstriert und einen entsprechenden Bürgerentscheid herbeigeführt. Und jetzt kommen Sie mit diesem Vorschlag?" Die CDU habe die Bevölkerung vier Jahre lang nach Strich und Faden verladen, empörte sich Clemen, der wörtlich einen noch viel derberen Ausdruck benutzte.

Unterstützung erhielt er von Martin Steinhäuser (BWL): "Die CDU hat mit der Bürgerbefragung für Stillstand gesorgt. Jetzt sollten Sie wenigstens Rückgrat zeigen und zugeben: So geht es nicht!"

CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Wagner versuchte es derweil mit einer Deutung, was in diesem Gebiet zum Alten Stadtpark gehört und was nicht. Das Polizeigebäude und seinen Anbau zählte er nicht dazu, obwohl sie im CDU-Antrag ausdrücklich dort lokalisiert werden. Er betonte, dass es vor allem um die Klärung gehe, "ob diese Grundstücke überhaupt für eine Bebauung zur Verfügung stehen oder vertragliche Vereinbarungen dem entgegenstehen. Außerdem sollte die Verwaltung die Einschränkungen einer Bebauung durch den Denkmalschutz klären."

Von Bauamtsleiterin Andrea Murauer gab es die Information, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan noch nicht weit gediehen sei. Bebauung müsse sich daher nach den Gebäuden in der Umgebung richten. Beim Alten Rathaus entscheide die Stadt eh nicht allein, da der Landschaftsverband bei dem denkmalgeschützten Haus mitrede. "Die Denkmaleigenschaft darf nicht belastet oder beeinträchtigt werden", sagte Murauer.

(inbo)
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