Leichlingen Schlag ins Gesicht verdrängt? Freispruch

Leichlingen · Erinnerungslücken seiner ehemaligen Lebensgefährtin verschafften gestern einem 32-jährigen Mann einen Freispruch vor dem Amtsgericht. Im Februar 2014 hatte es in der Leichlinger Wohnung des damals schon in Trennung lebenden Paares einen mehr oder weniger handfesten Streit gegeben. Während es nach Polizeiaufnahme und Anklage hieß, der Mann habe seine Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen, konnte oder wollte diese sich vor Gericht an den Vorfall nicht mehr erinnern: "Ich bin sehr gut im Verdrängen", sagte die Frau.

Sie sei sich nicht mehr sicher, ob ihr Ex-Freund sie tatsächlich habe schlagen wollen. Es könne auch sein, dass er sie mit seiner Hand in ihrem Gesicht nur habe wegschubsen wollen. Wohl aber erinnerte sich die Frau daran, dass er ihr mit einem Verlängerungskabel hinterhergelaufen sei. Ob er sie damit habe schlagen wollen, könne sie aber nicht mehr sagen. Ihr Handy habe er kaputtgeschlagen, sagte sie aus.

Es sei ein extremer Tag gewesen, die Emotionen seien hochgekocht, als sie ihre Sachen aus der Wohnung holen und ihr Ex-Freund diese nicht herausgeben wollte.

Die Polizei hatte übrigens nicht die Frau, sondern der Angeklagte zum Tatort in Leichlingen gerufen. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 6000 Euro wegen Körperverletzung: "Was hat die Hand im Gesicht verloren?", fragte er rhetorisch. Er sei der Überzeugung, dass "eine unangemessene körperliche Behandlung" der Frau stattgefunden habe.

Die Richterin sprach den Mann in diesem Punkt aber frei. Die Hauptverhandlung habe keinen ausreichenden Nachweis für eine Körperverletzung erbracht.

Verurteilt wurde der 32-Jährige, der ein erhebliches Vorstrafenregister hat, nur wegen einer Autofahrt ohne Führerschein. Er hatte bereits seit 2012 keinen Führerschein mehr, weil er mit Alkohol am Steuer erwischt worden war. Diesmal sollen Drogen im Spiel gewesen sein. Vorbestraft ist er auch einschlägig, unter anderem wegen Betäubungsmittelvergehen, Fahrens ohne Führerschein und Körperverletzung. 3000 Euro Buße muss er nun wegen des neuerlichen Führerscheinvergehens zahlen.

(RP)
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