Prozess gegen Leichlinger Sohn hat gemeldet, Vater habe die 57-Jährige getötet

Leichlingen · Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 74-jährigen Leichlinger, der im Oktober vergangenen Jahres seine 57-jährige Ehefrau getötet haben soll, hat die Große Strafkammer des Kölner Landgerichts zunächst ausführlich die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Polizei als Zeugen gehört.

Zunächst berichteten die beiden Rettungssanitäter, die als Erste vor Ort waren, welches Bild sich ihnen bot: Sie sahen eine Frau am Ende der Kellertreppe liegen, umgeben von einer außergewöhnlich großen Blutlache.

Auch der Feuerwehrbeamte, der mit dem Notarzt zwei Minuten später eintraf, bestätigte diese Angaben: "Ich hatte nicht den Eindruck, dass es sich nur um einen Treppensturz gehandelt haben konnte." Nur wenige Minuten später waren die Polizisten eingetroffen Ort, die am Freitag vor den Juristen ebenfalls ihre Eindrücke schilderten. Damit wollte sich das Gericht erst einmal ein umfangreiches Bild von der Lage vor Ort machen. Noch detaillierte Angaben von Notarzt, der ermittelnden Kriminalpolizei und des Gerichtsmediziners werden dann in den nächsten Sitzungen ab 15. August gehört, ebenso die Aussagen von Bekannten, die die allgemeinen Umstände schildern werden.

Aber alle bereits befragten Zeugen hatten gefolgert, dass es sich bei dem Treppensturz, den der Ehemann per Notruf den Behörden gemeldet hatte, nicht um einen "gewöhnlichen" Sturz gehandelt haben konnte. Zum einen sprachen die vielen Blutflecken an den Wänden dagegen, zum anderen die schweren Kopfverletzungen der Verstorbenen. Rettungssanitäter und Notarzt drehten die auf dem Bauch liegende Person um, machten auch noch ein EKG, konnten aber nur noch den bereits eingetretenen Tod feststellen. Erst als diese Todesnachricht dem zuvor schon verwirrt wirkenden Ehemann und Angeklagten mitgeteilt wurde, bracht er regelrecht zusammen. Ein Notfall-Seelsorger wurde gerufen, der Arzt gab ihm ein Beruhigungsmittel. Kaum war der Rettungswagen wieder in seiner Einsatzleitstelle, musste er erneut ausrücken, weil sich der Gesundheitszustand des Ehemannes, der ohnehin nach mehreren Bandscheibenvorfällen gesundheitlich angeschlagen war, sich so verschlechtert hatte, dass er ins Opladener Remigius-Krankenhaus eingeliefert wurde.

Der Angeklagte macht jetzt zwar von seinem Aussageverweigerungsrecht vor Gericht Gebrauch. Aber gegenüber den Rettungskräften hatte er am Tattag geäußert, dass er im Garten gearbeitet und seine Frau tot im Keller gefunden habe. Einer seiner Söhne hatte aber der Polizei mitgeteilt, sein Vater habe die Frau getötet, erinnerte sich am Freitag eine Polizistin.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort