Leichlingen Stadt erleichtert Ausschank von Alkohol bei Schulfesten

Leichlingen · Wer auf Volksfesten oder Trödelmärkten Alkohol verkauft, zahlt pro Tag und Stand 35 Euro Gebühr. Ausgerechnet Schulen und Kitas dürfen das kostenlos. Ist das in Ordnung?

Leichlingen: Stadt erleichtert Ausschank von Alkohol bei Schulfesten
Foto: dpa, fd kde

Alkohol ist in Schulen und Kitas tabu - eine Ausnahme bilden allenfalls Feste, bei denen Bier oder Wein für die Eltern oder das Personal ausgeschenkt wird.

In der Stadt Neuss kostet so etwas eine so genannte Gestellungsgebühr von etwa 30 Euro, wie ein Blick in die Gebührenordnung verrät - zahlbar an die Stadtverwaltung. Sie gilt für Schulen gleichermaßen wie für Vereine oder andere Anbieter.

Lokalpolitiker: Regel ist ein Witz

Leichlingen gehört jedoch offenbar zu den Kommunen, die eine ganz besondere Differenzierung vornehmen - und die hat jetzt Politiker auf den Plan gerufen. So schrieb der für die UWG als sachkundiger Bürger bekannte Leichlinger Waldemar Becker jetzt in einem Internetforum leicht ironisch: "Finde den Fehler." Dazu stellte er einen Ausriss der städtischen Gebührenordnung.

Unter der Zeile "Übersicht der anfallenden Gebühren bei der Genehmigung einer Veranstaltung" ist dort folgendes aufgelistet: "Festsetzung eines Volksfestes oder Trödelmarktes (250 Euro), Festsetzung eines Spezialmarktes (400 Euro). Gestattung für den vorübergehenden Verkauf von alkoholischen Getränken (pro Stand/pro Tag - 35 Euro), Gestattung für den vorübergehenden Verkauf von alkoholischen Getränken für Schulen, Kindergärten, gemeinnützige Einrichtungen (kostenlos).

Becker spricht auf Facebook von einem Witz, Und auch die Reaktionen einiger Facebook Freunde sind im leicht ironischen Unterton gehalten: So schreibt einer: "Auch in jungen Jahren ist das ein oder andere Schlückchen der Entwicklung nicht abträglich." Ein anderer fügt hinzu: "kostenfrei, gefällt mir".

Matthias Ebecke, der den Gebühren Ausriss mit Becker gemeinsam gepostet hatte, zeigte sich im persönlichen Gespräch mit unserer Redaktion dagegen weniger amüsiert: "Man schluckt am Anfang schon, wenn man das liest", räumte der SPD-Politiker ein.

Ist das Problem überhaupt eins?

Gleichzeitig dürfe man aber nicht vergessen, dass bei weitem nicht alle Schul- oder Kita-Feiern mit Alkoholverkauf garniert würden.

Das Bestreben der Stadt, den Organisationen ausgerechnet in diesem Punkt entgegenzukommen, sei sicherlich zu hinterfragen: "Aber ich glaube nicht, dass es in der Praxis tatsächlich ein Problem darstellt", sagte Ebecke

Andere Bundesländer diskutieren das Thema übrigens schon seit Jahren. So argumentierte die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Gesundheitsförderung bereits 2013:. "Auch wenn Verbote drastisch klingen: Es gibt ausreichend andere Gelegenheiten als Schulfeste, um genussvollen Umgang mit Alkohol zu pflegen. Der Verlust an Lebensqualität der Eltern und Unterhaltsamkeit der Feste dürfte gering und verschmerzbar sein."

(RP)
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