Leichlingen Überfall Dierath: Bewährung für Fahrer

Leichlingen · Von den ganzen Anklagepunkten blieb am Ende nur noch die "Beihilfe bei einem Diebstahl" übrig. Entsprechend milde fiel gestern, nach drei Verhandlungstagen, auch das Urteil für einen 25-Jährigen aus, der als Fahrer bei dem schweren Raub im Juni vergangenen Jahres in Leichlingen-Dierath beteiligt gewesen war: ein Jahr auf Bewährung.

Die 18. Große Strafkammer konnte ihm nicht nachweisen, dass er wissen konnte, dass die vier jungen Männer, die er in den frühen Morgenstunden des 23. Juni vergangenen Jahres von Opladen nach Dierath mit einem schwarzen Corsa fuhr, einen Raubüberfall geplant hatten. In dem gestern noch schriftlich von seinem Anwalt eingereichten Geständnis blieb der Angeklagte bei seiner Version: Danach habe er sich zwar denken können, dass die vier Mitfahrer so etwas wie einen Diebstahl oder Einbruch vorhatten, aber nicht an einen Raub gedacht. Wörtlich: "Hätte ich das gewusst, hätte ich nicht mitgemacht."

Dass er überhaupt bei dieser von den anderen geplanten Straftat dabei war, lag wohl eher zufällig daran, dass er am Abend zuvor von seinem Vater aus der Wohnung geschmissen worden war. In seiner Not habe er sich zum Café King in Opladen aufgemacht, wo er hoffte, jemand zu finden, bei dem er schlafen konnte.

Doch dann kam alles anders: Sein Bekannter forderte ihn auf, als Fahrer zu fungieren, da die anderen für einen geplanten Trip nach Leichlingen keinen Führerschein hatten. Zunächst wurde das von einem Kumpel geliehene Auto abgeholt, dann ging es zum Flüchtlingsheim an der Sandstraße, wo weitere Personen zustiegen. Der Rest ist bekannt, der verübte Raubüberfall wurde bereits von einer anderen Strafkammer aufgearbeitet und es wurden zum Teil hohe Strafen verhängt. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft haben daraufhin Berufung eingelegt. Derzeit prüft also der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile, solange sind sie nicht rechtskräftig.

Dem später überführten 25-jährigen Fahrer konnte man insofern nichts mehr als eine Beihilfe nachweisen, als vor allem die bereits in erster Instanz Verurteilten keine Aussage machten.

Eine einjährige Strafe forderte daher nun der Staatsanwalt, der Verteidiger sah die fünfmonatige Untersuchungshaft bereits als ausreichende Freiheitsstrafe an. Als freier Mann konnte der 25-Jährige ja ohnehin den Gerichtssaal nach dem zweiten Verhandlungstag verlassen.

Jetzt warten alle auf einen Brief aus Karlsruhe, einen Beschluss des BGH, um den schweren Raubüberfall zum Nachteil eines älteren Rentnerehepaares in Dierath juristisch zu den Akten legen zu können.

(sg-)
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