Leichlingen Überfall in Dierath: Justiz im Stress

Leichlingen · Die juristische Aufarbeitung des schweren Menschenraubs, begangen von drei jungen Männern und drei Helfern am 23. Juni vergangenen Jahres in Dierath, ist noch längst nicht beendet. Gestern eröffnete die 18. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 25-Jährigen, der offensichtlich als Fahrer eines gemieteten schwarzen Corsa seine Kumpels zum Tatort chauffierte.

In ersten Prozess, der mit der Verhängung von Freiheitsstrafen zwischen zehn Jahren und zwei Jahren und sechs Monaten im März und April beendet wurde, war der junge Mann, der nun auf der Anklagebank sitzt, lediglich als Zeuge dabei. Als die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift dem Gericht seinerzeit vorlegte, war der Ermittlungsbehörde der Name des sechsten Mannes noch nicht bekannt. Erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen muss sich wohl einer der zunächst fünf Angeklagten "verplappert" haben. Da war es aber nicht mehr möglich, den nun alleine vorgeführten Angeklagten gleich mit zu "behandeln".

Die 18. Kammer hat nun noch einmal acht Verhandlungstage anberaumt, um die besondere Rolle des 25-Jährigen einordnen zu können. Folgt man den Urteilen im "Hauptprozess", bei dem es um den morgendlichen Überfall eines zur Tatzeit 88 und 83 Jahre alten Rentner-Ehepaares in Dierath ging, kann der "Nachzügler" mit einer Strafe eher im unteren Bereich rechnen. Fragen des Vorsitzenden Richters lassen sich in diese Richtung interpretieren: Gefragt wurde nach den weiteren Aussichten bezüglich Beruf und Wohnung. Und: Im Bundeszentralregister sind noch keine Vorstrafen des Angeklagten registriert.

In der ersten Instanz hatte eine andere Kammer seinerzeit die fünf Angeklagten verurteilt, weil sie den Opfern schwere Körperverletzungen beibrachten, Schmuck im Wert von über 20.000 Euro und 600 Euro Bargeld mitgehen ließen, dabei die beiden Opfer gefesselt ließen, was als Menschenraub gewertet wurde. Über den Verbleib des Diebesgutes gibt es bis heute keine Erkenntnisse.

So verlief der erste Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht gestern wenig spektakulär. Die beiden Verteidiger kündigten Einlassungen ihres Mandanten an, der ja bereits als Zeuge recht ausführliche Angaben über seine Rolle als Fahrer gemacht hatte.

Die ersten Zeugen - Mittäter, die derzeit ihren "ersten Wohnsitz" in der Justizvollzugsanstalt haben - wurden am Nachmittag vorgeführt. Dabei immer das gleiche Prozedere: Als Zeugen wurden sie belehrt, dass sie die Wahrheit sagen müssen. Es folgte der Hinweis, dass sie keine Angaben machen müssten, wenn sie sich selbst belasten. Sie schwiegen. Die Frage nach Auslagen, die man geltend machen könnte, erübrigte sich - der Transport erfolgte ja mittels eines "Spezialtaxis".

(RP)
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