Leichlingen Wildwuchs auf Wegen kann 500 Euro Zwangsgeld kosten

Leichlingen · Es grünt so grün... Aber wenn Kraut und Unkraut auf dem eigenen Grundstück Fußwege und Straßen behindern, muss der private Eigentümer ran. Die Stadt verschickt derzeit "Vegetationsschreiben".

 Fast nebeneinander hergehen funktioniert zwar noch - aber mit Behinderung, auch auf Augenhöhe ragen am Fußweg am Büscherhof dornige Brombeeräste und anderes in den Weg. Eine Hecke gehört einem Wohnungsunternehmen, die andere zum Blütenbad.

Fast nebeneinander hergehen funktioniert zwar noch - aber mit Behinderung, auch auf Augenhöhe ragen am Fußweg am Büscherhof dornige Brombeeräste und anderes in den Weg. Eine Hecke gehört einem Wohnungsunternehmen, die andere zum Blütenbad.

Foto: Uwe Miserius

Das ist derzeit richtiges Wachstumswetter, sagen die Gärtner. Das Ergebnis ist teilweise richtig gefährlich, sagt ein Leichlinger RP-Leser. Er nutzt öfters in der Woche den Fußweg entlang der Therapieburg, dem Blütenbad und der Turnhalle der Grundschule Büscherhof. "Normalerweise ist der Weg ungefähr zwei Meter breit, jetzt ist er auf gut 50 Zentimeter zusammengeschrumpft - weil sich Brennnesseln, Disteln, Brombeeren an den Hecken rechts und links bahnbrechen - und das bald zwei Meter hoch."

Wenn Pflanzen und Zweige in niedriger Höhe herüberragten, "kann man die ja noch heruntertreten, aber in den Höhen ist das gar nicht möglich", schildert der Leser. "Und täglich gehen hier viele Schulkinder entlang und müssen irgendwie den Dornen, die mitten im Weg hängen, ausweichen."

Der Leichlinger rief bei der Stadt an, um den Missstand an dieser Stelle, aber auch am Wilhelm-Gödders-Weg, mitzuteilen. Er ist nicht der Einzige, der sich bei der Verwaltung meldet: "Die meisten Bürgeranrufe derzeit sind zu diesem Thema", sagt Stadtsprecherin Ute Gerhards. "Diesen Hinweisen gehen wir nach." Auch die stadteigenen Straßenkontrolleure, Mitarbeiter des städtischen Bauhofs, sind momentan unterwegs, um Wege auf Begehbarkeit zu prüfen. "Stellt sich bei den Hinweisen heraus, dass es mancherorts zu wild wuchert, leiten wir weitere Schritte ein", sagt Ute Gerhards.

Heißt: Gehört das Areal, aus dem Brennnesseln, Brombeeren und Co. ragen, der Stadt, schneidet sie selbst zurück. Gehört die mit Wildwuchs überbordende Hecke, wie im Fall Büscherhof, privaten Besitzern, setzt die Stadtverwaltung ein Anschreiben auf.

In dem steht dann, dass bei einer routinemäßigen Kontrolle aufgefallen sei, dass die private Vegetation entlang der betreffenden Straße "in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Dadurch wird die Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs beeinträchtigt". Dies stelle unter anderem gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW und Ordnungsbehördengesetz "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, die beseitigt werden muss".

Was in dem Stadtschreiben folgt, ist eine Frist, bis zu der der betroffene Grundstückseigentümer die Vegetation bis zu seiner Grundstücksgrenze zurückschneiden muss. "Er hat dazu vier Wochen Zeit", sagt Ute Gerhards. Dann werde wieder kontrolliert. "Hat der Betroffene bis dahin nichts unternommen, folgt ein zweites Schreiben der Stadt." Wieder gebe es eine Frist. Passiere auch bis dahin nichts, könne die Stadt ein Zwangsgeld anordnen lassen. Das ist happig: Stadtsprecherin Gerhards beziffert es mit 500 Euro. "Bisher haben wir das Zwangsgeld aber in keinem Fall vollstrecken müssen."

Unter anderem an das Wohnungsunternehmen, dessen Areal an den Weg am Büscherhof grenzt, sei nach einem Bürgerhinweis das erste Aufforderungsschreiben nun rausgegangen, schließt die Sprecherin an.

(RP)
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