Leichlingen Wirtin muss den "Bergischen Hof" räumen

Leichlingen · Das Landgericht Köln hat ein Urteil zugunsten des Hauseigentümers gefällt. Die Pächterin zahlt seit einigen Monaten keine Miete mehr.

 Der "Bergische Hof" ist ein Traditionsgasthaus in Leichlingen.

Der "Bergische Hof" ist ein Traditionsgasthaus in Leichlingen.

Foto: inbo (Archiv)

Noch deutet im "Bergischen Hof" im Zentrum der Blütenstadt nichts auf eine Änderung hin. Wie es mit Gasthaus und Hotel weitergeht, steht allerdings nicht fest. "Ich habe einen Interessenten, der unbedingt dort hinein möchte", berichtet der Hauseigentümer, Ferdinand Röhricht. "Aber die derzeitige Pächterin weigert sich, das Gebäude zu verlassen. Dabei hat sie seit Februar keine Miete mehr bezahlt."

Aus diesem Grund hat das Landgericht Köln schon eine Räumungsklage zugunsten von Röhricht entschieden. "Die Beklagte wird verurteilt, das in ihrem Besitz befindliche Hotel-Restaurant Brückenstraße 2 "zu räumen und geräumt an den Kläger herauszugeben", heißt es in dem Urteil der Zivilkammer von Anfang Mai, das unserer Redaktion vorliegt. Ebenso, dass die Pächterin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Vollstreckt werde das Urteil nun durch einen Gerichtsvollzieher, sagt Röhricht. "Das kann noch einige Wochen dauern."

Er habe bereits versucht, der Wirtsfrau, die die Schänke im April 2015 übernommen hat, das Wasser abstellen zu lassen. "Das geht jedoch nicht", sagt der 78-Jährige. Er habe sich auch ans Ordnungsamt gewandt. "Aber das kann nach eigenen Angaben nicht die Konzession entziehen, auch nicht, wenn es keinen gültigen Mietvertrag mehr gibt." In Streit geraten sei er mit der Wirtin über einen Wasserschaden im Haus, der ihr zufolge Umsatzeinbußen beschert habe. "Der Schaden war allerdings schnell behoben. Die Miete wurde jedoch weiter gekürzt und schließlich gar nicht mehr gezahlt." Die Pächterin war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Anfang der 1980er-Jahre habe er das Gebäude gekauft, berichtet Röhricht. Über sieben Zimmer verfüge das Hotel. Ein Teil von ihnen sei langfristig belegt. "Das Ganze ist für mich als Altersvorsorge gedacht." Umso mehr treffe ihn der Ärger mit der jetzigen Pächterin. "Ich hatte viele Jahre Glück mit den Gastwirten", erzählt er. "Aber nun habe ich zwei Mal in die Tinte gepackt." Auch bei den Pächtern davor habe es Probleme gegeben. Deshalb wolle er das Haus verkaufen. Bisherige Interessenten seien jedoch abgesprungen.

Dass es noch einige Wochen bis zur Vollstreckung der Räumungsklage dauern kann, bestätigt das Leverkusener Amtsgericht, das für die Gerichtsvollzieher zuständig ist. "Die Bearbeitungszeiten sind unter anderem von der Einhaltung verschiedener Fristen abhängig, deren Lauf nicht im Einflussbereich des Gerichtsvollziehers liegt", erklärt Gerichtsdirektorin Ruth Reimann. So fordere der Vollzieher nach Auftragseingang zunächst einen Vorschuss vom Gläubiger an. "Erst nach dessen Einzahlung wird ein Räumungstermin bestimmt. In der Regel beträgt die Zeit zwischen Einzahlung des Vorschusses und Räumung vier bis fünf Wochen." Für Leichlingen seien zwei Gerichtsvollzieher tätig.

(sug)
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