Leverkusen 1500 Euro Strafe für Hitlergruß auf Parkplatz

Leverkusen · Ein 59-jähriger Leverkusener hat vor einem Supermarkt den Hitlergruß gezeigt. Dafür wurde er nun bestraft.

Es hätte ein vergleichsweise ruhiger, allerdings auch trister Vormittag am Amtsgericht in Opladen sein können. Die etwas skurrilen Ausflüchte eines 59-jährigen Leverkuseners brachten das Gericht allerdings auch nicht zum Schmunzeln, denn das Thema war dann doch zu ernst. Schließlich wurde dem Angeklagten vorgeworfen, im vergangenen März auf dem Parkplatz der Einzelhandelskette Real an der Stixchesstraße nicht nur den Hitlergruß gezeigt zu haben. Vielmehr soll er dabei zusätzlich ausgerufen haben: "So grüßt man in Deutschland."

Mit gestrecktem Arm den Weg erklärt?

Das sei jedoch ganz anders gewesen, sagte der 59-Jährige. Die Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben wollen, müssten eine gänzlich andere Situation beobachtet haben. Nachdem seine Lebensgefährtin zum Einkaufen in den Supermarkt gegangen sei, habe er am Auto ein halbes Hähnchen gegessen sowie ein Bier getrunken. Daraufhin habe ihn ein Pärchen angesprochen. "Sie wollten den Weg nach Oberhausen wissen. Das habe ich ihnen dann erklärt - auch mit gestrecktem Arm", erklärte sich der Beschuldigte und zeigte mit den Armen in alle möglichen Richtungen.

Wenig später habe sich das Trio über verschiedene Themen unterhalten, sei dann aber schließlich auseinandergegangen. Den Gruß und die Parole hätten zwei anderweitige Personen getätigt. "Wer das war, weiß ich nicht", betonte der Mann. "Die haben sich dann ins Auto gesetzt und sind weggefahren." Er habe den Gruß lediglich erwidert.

Zahlung an gemeinnützigen Verein

Auf die irritierte Frage des Gerichts, warum er das getan habe, zuckte er Achseln: "Ich habe mir da nichts bei gedacht", fuhr er fort. Er habe auch ausländische Freunde und Arbeitskollegen.

Das Gericht sah zwar nicht den Ausruf, aber den geständigen Gruß als erwiesen. 300 Euro muss der Mann in drei Raten ab November an einen gemeinnützigen Verein übergeben. Zudem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro auf Bewährung - diese läuft zwei Jahre.

(brü)
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