Leverkusen 17 Seiten gegen die A1-Rastanlage

Leverkusen · Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn hat seine schriftliche Stellungnahme gegen den möglichen Bau einer Tank- und Rastanlage an der A1 auf Leverkusener Gebiet an die Autobahnbehörde geschickt. Darin fordert er auch die Überprüfung einer Neugestaltung der Rastanlage Remscheid.

 In Lützenkirchen und Steinbüchel könnte die neue Rastanlage zu beiden Seiten der Autobahn A1 gebaut werden. Die Stadt wehrt sich vehement.

In Lützenkirchen und Steinbüchel könnte die neue Rastanlage zu beiden Seiten der Autobahn A1 gebaut werden. Die Stadt wehrt sich vehement.

Foto: Straßen.NRW

Die Autobahnbehörde Straßen.NRW erreicht in diesen Tagen Lesestoff. Denn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn hat die Stellungnahme der Stadt zur möglichen Rastanlage auf Leverkusener Gebiet abgeschickt. Auf 17 Seiten legt Buchhorn dar, warum die Stadt "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", wird, "den Bau einer Tank- und Rastanlage im Bürgerbusch bzw. am Vorzugsstandort Lützenkirchen/Steinbüchel zu verhindern". Darüber hinaus werde die Stadt die in Steinbüchel möglicherweise betroffenen städtischen Grundstücke "nicht freiwillig veräußern", heißt es auf Seite eins. Auftakt zu einer Argumentation gegen den Anlagenbau, die Gründe aus allen Lebensbereichen aufzählt.

Das Schreiben folgt einem mündlichen Vortrag, den der Oberbürgermeister im Dezember einem Anhörungstermin vor der Behörde hielt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW soll im Auftrag des Bundes nach einem Standort für eine neue Tank- und Rastanlage an der A1 zwischen Wuppertal und Leverkusen suchen. Nachdem 2009 Burscheider Bürger und Politiker gegen einen Standort in ihrer Stadt Sturm liefen, kristallisierte sich Lützenkirchen/Steinbüchel als Vorzugsstandort heraus.

Gleiche Situation wie in Burscheid

Neben einem zu hohen Flächenverbrauch, den die Anlage in einer Stadt mit sich brächte, die ohnehin einen hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche aufweist, führt Buchhorn Minderung der Lebensqualität an. Etwa durch zusätzlichen Lärm. Allein jetzt schon seien nur "durch den Straßenverkehr ca. 12 000 Einwohner nachts mehr als 50 dB(A) ausgesetzt", schreibt er. Zudem brauche der Bürger das, was an Freiflächen in der Stadt da ist, als "Erholungsräume. Diese dürfen ihm nicht zugunsten von Verkehrsflächen genommen werden".

Straßen.NRW habe bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das Steinbüchler Gebiet seinerzeit keinen Widerspruch erhoben. Der Plan sieht Grünflächen mit Zweckbindung Kleingärten und Wohnbauflächen vor. Eine Raststätte passt da nicht hinein. Die Stadt will in diesem Gebiet 100 Wohneinheiten bauen. Die schon bestehenden Häuser lägen teils nur 50 Meter von der Autobahn entfernt. Für den Standort Burscheid habe Straßen.NRW 2009 angeführt, der Standort komme nicht in Frage, weil es "zu Konflikten hinsichtlich der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung gekommen sei. Buchhorn deutlich: "Vor diesem Hintergrund ist es absolut unverständlich, dass mit Lützenkirchen/Steinbüchel erneut ein Standort ausgewählt wurde, der durch seine Nähe zu bestehenden und geplanten Wohngebieten eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnsituation sowie der Naherholung nach sich zöge. Die Ausgangssituation ist die gleiche wie 2009."

Zudem, so zählt Buchhorn auf, berücksichtige Straßen.NRW Faktoren des Arten-, Landschafts-, Boden-, Gewässer und Klimaschutzes sowie der Lufthygiene viel zu wenig bis gar nicht. Stattdessen gebe es bei der Methodik der Standortsuche Mängel. So prüfe Straßen.NRW nicht "flächensparende und verträgliche Lösungsmöglichkeiten — auch im Bestand". Es müsse etwa eine Neugestaltung der Rastanlage Remscheid und der Raststätten Ehrenberg/Kucksiepen (Wuppertal) überprüft und deren Potenzial einbezogen werden.

Buchhorn fordert Straßen.NRW auf, neue Systeme wie das telematisch gesteuerte Lkw-Parken zu berücksichtigen. Hierbei werden die Lkw nach ihren Abfahrtzeiten sortiert und geparkt. "Dadurch können auf der vorhandenen Fläche 40 bis 100 Prozent mehr Fahrzeuge untergebracht werden", notiert Buchhorn. Bezöge Straßen.NRW dies mit ein, würden auch kleinere Flächen als fünf Hektar für eine Rastanlage infrage kommen. Solche, die nicht auf Leverkusener Gebiet sind.

(RP)
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