Leverkusen 18 Einbrüche - drei Asylbewerber vor Gericht

Leverkusen · Es fehlen noch die Plädoyers und das Urteil, das für morgen erwartet wird - dann wissen die drei Serben, welche Strafe sie für ihre Serie von 18 nachgewiesenen Wohnungseinbrüchen erhalten (wir berichteten). Am gestrigen Verhandlungstag beschäftigte sich die 17. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts mit den Lebensläufen der drei Angeklagten. Von einer "typischen Laufbahn" war die Rede.

In durchweg ärmlichen und kargen Verhältnissen sind sie in Serbien groß geworden. Die schulische Ausbildung war unzureichend, das Elternhaus bot keinen materiellen und moralischen Rückhalt. Also suchten die drei auf unterschiedlichen Wegen ein besseres Leben in Deutschland. Hier angekommen, beantragten sie Asyl. Dabei war ihnen offenbar nicht klar, dass der Erhalt entsprechender Papiere für sie in Deutschland praktisch aussichtslos ist.

Bei der Frage nach ihren Plänen nach den zu erwartenden Freiheitsstrafe gaben alle drei an, dass sie nach Serbien zurückkehren wollen und mit einer normalen Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten wollen. Die Chancen, die dem 23-jährigen Angeklagten in Deutschland angeboten wurden - Deutschkurs, Praktikum - hat er jedenfalls nicht genutzt. Der 19-Jährige wandte sich - allein schon wegen der Sprache - seinen hier leben Landsleuten zu und wurde von ihnen offenbar zur Mittäterschaft angeworben. Der 34-Jährige hat sich wohl schon seit längerem mit Straftaten sein Leben in Deutschland finanziert.

Bei dem 19-jährigen Angeklagten, der nach Fürsprache des Jugendgerichtshelfers nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden sollte, könnte mit einer nicht so langen Haft davonkommen. Seine Wege in Deutschland führten ihn über Aachen und Mönchengladbach ins Flüchtlingsheim in der Leverkusener Görresstraße, nur durch die Autobahn von der Bay-Arena in Küppersteg getrennt. Der Vorschlag des Rechtspflegers entbehrt nicht einem gewissen Pragmatismus: Er plädiert für eine Strafe, die man bei entsprechender guter Führung nach der Hälfte zur Bewährung aussetzen könnte und ihn - passend zu den Plänen des Angeklagten - nach Serbien abschieben. Die ausstehende Reststrafe könnte ihn dann davon abhalten, wieder den Weg nach Deutschland zu suchen. Denn bei Schilderung ihrer Lebensverhältnisse in Serbien liegt der Schluss nahe, dass sie ihre damaligen Einkommen zwischen 200 und 300 Euro monatlich offenbar nicht für ausreichend halten, ein auskömmliches Leben zu finanzieren.

(sg-)
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