Zwischen Leverkusen und Monheim Raser haben freie Fahrt auf der A59

Leverkusen/Monheim · Bei Nässe dürfen Autofahrer auf der A59 zwischen Leverkusen und Monheim nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren, weil der Belag dort rutschig wird. Es halten sich aber nur wenige daran. Mit Kontrollen müssen sie nicht rechnen: Die Polizeibehörden in Düsseldorf und Köln fühlen sich beide nicht zuständig.

Wer von Leverkusen aus über die Autobahn A59 Richtung Düsseldorf will, darf zurzeit bei Regen das Gaspedal nicht durchdrücken. Seit dem Herbst 2016 gilt zwischen Leverkusen und Monheim ein Tempolimit von 80 bei Nässe. Allerdings: Ein Großteil der Autofahrer hält sich nicht daran. Wer bei Regen auf dem Autobahnstück langsamer als 100 Stundenkilometer unterwegs ist, läuft Gefahr, dass ihm andere Autofahrer hinten auffahren.

Dabei gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung aus gutem Grund. "Sie wurde eingeführt, weil es auf dem kurvigen Teilstück zu mehreren Unfällen gekommen war", berichtet Sabrina Kieback, Sprecherin des Landesbetriebs Straßen.NRW. Denn die Fahrbahn sei vor einigen Monaten ausgebessert worden, der Belag sei bei Regen jedoch rutschig und nicht so griffig, wie er sein sollte. "Die Firma muss den Belag deshalb nachbessern. Das geht aber erst, wenn es etwas wärmer ist, also im späteren Frühjahr oder Sommer."

Ob das Tempolimit eingehalten wird, müsse nicht vom Landesbetrieb Straßenbau überwacht werden. "Die Kontrolle ist Sache der Polizei", erklärt Kieback. Es liege an ihr, Bußgelder für Raser zu verhängen. Das Problem: Die Polizeibehörden in Düsseldorf und Köln sind sich uneins, wer für dieses Autobahnteilstück zuständig ist. Aus Düsseldorf heißt es, es handele sich um den Beritt der Kölner Autobahnpolizei. In der Domstadt verweist man auf die Landeshauptstadt.

Die Folge: Es wird selbst bei Starkregen auf dem rutschigen Teilstück gerast, obwohl die Tempo-80-Schilder in schöner Regelmäßigkeit am Straßenrand die Autofahrer ermahnen, vom Gas zu gehen. Wobei der Ausdruck "Bei Nässe" einen gewissen Handlungsspielraum übrig lässt. "Das Tempolimit gilt, wenn sich ein Filmbelag auf der Fahrbahn gebildet hat", erklärt eine Sprecherin der Düsseldorfer Autobahnpolizei. "Es gilt nicht, wenn es drei Tropfen regnet und die Fahrbahn im Prinzip trocken ist."

Die Überwachung selbst ist nach Informationen unserer Zeitung ein Problem. Die Polizei müsste die Autofahrer aus dem Streifenwagen heraus kontrollieren. Klassische Radarfallen am Straßenrand sollen bei Starkregen keine verwertbaren Bilder liefern.

(sug)
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