Prozess in Köln Alarmanlage fotografierte Einbrecher in Leverkusen

Leverkusen · In Köln muss sich ein Einbrecher vor Gericht verantworten, der durch moderne Sicherheitstechnik überführt wurde. Eine Kamera an einem Haus machte Fotos von dem Mann und schickte sie auf das Handy des Hausbesitzers. Der informierte die Polizei.

Wie viele Wohnungseinbrüche der 50-jährige Angeklagte tatsächlich begangen hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Aber insgesamt 28 Straftaten glaubt die Staatsanwaltschaft dem Vater von vier Kindern nachweisen zu können. Als er bei seiner letzten Tat im Juli 2016 festgenommen wurde, schlug die Alarmanlage eines Opfers an und schickte sofort Informationen und Fotos aufs Handy des Geschädigten. Der informierte umgehend die Polizei, die ihn noch vor Ort stellen konnte.

Zuvor hatte die Polizei bereits ihre Hausaufgaben in Form akribischer Aufnahme von Spuren gemacht, vor allem wurden zumindest von den 27 Einbrüchen, die der Angeklagte zwischen März 2015 und Juli 2016 vorwiegend im östlichen Stadtgebiet von Leverkusen begangen haben soll, Nachweise gesichert. Ein Abgleich der DNA-Daten durch den Computer sorgte dann für die 27 weiteren Treffer. Damit konnte die Polizei mit einem Schlag eine ganze Serie von Wohnungseinbrüchen aufklären, bei denen neben den immensen Sachschäden durch zerstörte Fenster und Türen auch noch Vermögensschäden von über 100.000 Euro entstanden sein sollen. In der Anklageverlesung war daher von gewerbsmäßigem Vorgehen die Rede. Am ersten Verhandlungstag vor der 22. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts versuchten sich die Richter und Schöffen nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft erst einmal ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu machen - von seiner Familie mit vier Kindern im Alter zwischen und 16 und 26 Jahren und drei Enkeln. Verheiratet ist der Angeklagte seit seiner Scheidung nicht mehr.

Im Jahr 1994 kam er zum ersten Mal nach Deutschland, ist auch in dieser Zeit polizeilich aufgefallen. Der Vorsitzende Richter zitierte immer wieder Angaben aus Bonner Gerichtsaktien; umso erstaunlicher war er, dass ein Auszug aus dem Bundeszentralregister keine Eintragungen ergab. Diesen Widerspruch will das Gericht jetzt erst einmal klären. Nach seinem ersten Aufenthalt in Deutschland 1990 hat der 50-jährige Serbe wieder sechs Jahre in seiner Heimat verbracht, wo er in der Landwirtschaft gearbeitet haben will. 2015 kehrte er nach Deutschland zurück, stellte einen Antrag auf Asyl, der allerdings abgelehnt wurde. Wegen seiner Roma-Zugehörigkeit erhielt er in Deutschland ein Duldungsrecht. Das hielt ihn allerdings nicht davon ab, auch zwischendurch Reisen nach Serbien zu unternehmen. Neben den Wohnungseinbrüchen werden dem 50-Jährigen, der immer wieder in fast "klassischer Manier" in Häuser und Wohnungen durch das Aufhebeln von Fenstern und Türen zu den unterschiedlichsten Tageszeiten eingedrungen ist, auch in mindestens fünf Fällen Taschendiebstähle vorgeworfen. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft Mittäter gehabt haben, die in einem gesonderten Verfahren belangt werden.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt; die Verteidigung hält es zumindest für nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegen könnte. Das könnte dann den Verlauf des ursprünglich auf sieben Verhandlungstage anberaumten Verfahrens deutlich abkürzen.

(sg-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort