Leverkusen Alkenrath: Trio schlägt Mann arbeitsunfähig

Leverkusen · Brutal niedergeschlagen und ausgeraubt wurde am 27. September 2015 ein 41-jähriger Rheindorfer. Auf dem Weg von einer Geburtstagsfeier an der Maria-Terwiel-Straße zur Aral-Tankstelle in Alkenrath wurde er von drei Männern verfolgt. "Ich wollte Zigaretten holen, als ich bemerkte, dass ich verfolgt werde", erzählte der 41-Jährige, der versuchte zu fliehen, jetzt am Opladener Amtsgericht. Doch die drei Männer holten ihn ein, bedrohten ihn, schlugen ihn nieder.

Dabei erlitt das Opfer eine gebrochene Nase, zwei blaue Augen, eine Entstellung im Zahnbereich sowie Schnittwunden am rechten Ohr, die noch am Abend teils vor Ort, teils im Krankenhaus behandelt wurden. Über einen Monat war der Mann nicht arbeitsfähig. Zufällig hatte eine Zeugin das Geschehen gegen 22.10 Uhr von ihrem Wohnungsfenster aus beobachtet. Zwei der Angreifer erkannte der Rheindorfer. Er hatte sie auf der Geburtstagsfeier kennengelernt. Einer soll mit einem 500-Euro-Schein vor der Gesellschaft geprahlt haben.

Einer der Täter musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten. Der vorbestrafte Mann stritt die Tat zunächst ab. Er sei bereits früher nach Hause gelaufen und habe auch einen Zeugen, sagte er. Doch nachdem das Opfer ausgesagt hatte, gab sich der 32-jährige Angeklagte reuig. Er habe mit einem Freund die Tat zum Teil begannen, nur geklaut habe er dem Opfer nichts. Das gab an, dass ihm damals Geld, Portemonnaie, Schlüssel und Smartphone entwendet worden waren.

Der Angeklagte schob die Schuld auf den Alkohol: Man habe am Tattag bereits morgens um 10 Uhr angefangen zu trinken. Generell spielte Alkohol im Laufe der Verhandlung eine große Rolle. Nicht nur kam der ein oder andere Zeuge merklich alkoholisiert und orientierungslos zur Verhandlung, auch die Bewährungshelferin bestätigte eine starke Alkoholabhängigkeit des Angeklagten. Diese wurde bereits 2010 festgestellt, nachdem der Mann alkoholisiert Fahrerflucht begangen hatte. Auch 2011 und 2012 sei er im Straßenverkehr erwischt worden - ohne Führerschein.

Daher stand der 32-Jährige bei der nun verhandelten Tat noch unter Bewährung, die wenige Wochen später ausgelaufen wäre. Seine Bewährungshelferin attestierte ihm, dass er sich trotz Alkoholproblems an die Termine gehalten habe, versucht habe zu arbeiten und seinen Kindern, die bei der Mutter leben, regelmäßig Unterhalt in Höhe von monatlich 600 Euro zahle.

Am Ende der Verhandlung wurde der Angeklagte zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er dem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen und eine stationäre Suchttherapie durchführen. "Sie haben gerade so die Kurve bekommen", sagte der Richter.

Die mild anmutende Strafe sei möglich gewesen, weil der 32-Jährige zum ersten Mal gewalttätig aufgefallen sei, er stets bemüht sei, seine Verantwortung als Vater wahrzunehmen, und der Alkohol treibende Kraft gewesen sei. Daher habe der "Bewährungsversager", wie der Richter ihn nannte, noch eine Chance bekommen.

(hawk)
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