Leverkusen/Köln Angeklagter Flüchtling will in Notwehr gehandelt haben

Leverkusen/Köln · Am Landgericht Köln hat gestern der Prozess gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Bosnien-Herzegowina begonnen. Im vergangenen April soll Ajdin F. versucht haben, einen Mann in der Flüchtlingsunterkunft an der Sandstraße zu erschlagen. Gestern standen die Schilderungen des Angeklagten zur Tat im Vordergrund.

 Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt. (Symbolfoto)

Der Fall wird vor dem Kölner Landgericht verhandelt. (Symbolfoto)

Foto: dpa, hns wok

Im April 2016 soll Ajdin F. von einem alkoholisierten Mitbewohner verbal provoziert, mit einem Messer bedroht und später damit an der Hand verletzt worden sein. Obwohl deshalb die Polizei bereits vor Ort war, habe das spätere Opfer den Angeklagten und seine Familie erneut mit dem Messer bedroht und gedroht, dessen Schwester zu töten.

Der Angeklagte sagte aus, dass er dem Angreifer mit einer Holzlatte das Messer aus der Hand schlagen wollte, tatsächlich aber dessen Kopf getroffen habe. Davon kaum beeindruckt, soll der Geschädigte die Familie weiter attackiert haben, so dass Ajdin F. noch einmal zuschlug und erneut den Kopf des Angreifers traf. Der fiel daraufhin in einen Fahrradständer. Der Bosnier habe zu diesem Zeitpunkt kein Blut gesehen und große Angst gehabt, noch einmal angegriffen und getötet zu werden. Der Angeklagte schilderte, nicht noch ein drittes Mal zugeschlagen zu haben, als das Opfer sich nicht mehr wehrte.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft ihm vor, weiter wuchtig auf den Kopf geschlagen, obwohl der Mann stark blutend und regungslos auf dem Boden lag, und dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen zu haben. Der Angeklagte aber betonte seine Notwehr und bestritt die Tötungsabsicht.

Das Opfer musste intensivmedizinisch behandelt werden und trug bleibende körperliche und geistige Schäden davon. Auch Ajdin F. ist nach eigener Aussage seit den Geschehnissen schwer traumatisiert und gesundheitlich beeinträchtigt.

Auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin, Sabine Kretzschmar, antwortete der Angeklagte: Er sei mit seiner Familie 2013 aus Bosnien-Herzegowina nach Deutschland gekommen, damit die schwerkranke Schwester hier besser behandelt werden und die Familie ein besseres Leben führen konnte. Erst mit 17 besuchte Ajdin F. in seiner Heimat eine Schule, musste vorher zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. In Leverkusen lebte er zunächst mit seinen Eltern, Geschwistern, seiner Frau und seinem Neugeborenen in einer Wohnung, war erst neun Tage vor dem Vorfall in die Sandstraße umgesiedelt. Er habe das Opfer nicht gekannt und könne sich nicht erklären, warum er von ihm so angegangen worden sei.

Für den Prozess sind bis Mai zehn Verhandlungstage angesetzt, heute geht das Verfahren weiter.

(inbo)
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