Leverkusen Babcock kündigt 63 Ältere und Schwerbehinderte

Leverkusen · Von einer Massenentlassung bei der Firma Babcock Industry & Power sind im vergangenen Jahr auch 63 schwerbehinderte und ältere Arbeitnehmer betroffen worden. Drei klagen jetzt vor dem Arbeitsgericht, unter anderem auch ein 63-Jähriger, der 41 Jahre lang bei Babcock arbeitete.

"Ich habe zu meinem 40-Jährigen noch ein Dankesschreiben von unserem Geschäftsführer bekommen. Da steht auch drin, dass er sich noch bis zu meiner Rente weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit freut. Und ein Jahr später bekomme ich von demselben Mann die Kündigung", sagte gestern einer der Kläger voller Bitterkeit.

Er habe sogar viel im Ausland für Babcock gearbeitet, sei aber in den vergangen vier Jahren wegen seiner Gesundheit im Magazin tätig gewesen. "Und genau solche Arbeitsplätze gibt es bei Babcock nicht mehr", verdeutlichte Arbeitgeber-Vertreter Axel Ehlen dem Mann, dem die frühzeitige Rente sowie eine Abfindung angeboten worden waren. "Ich will aber bis zum Schluss meines Arbeitslebens bleiben", wehrte er sich. Die Tatsache, dass er bereits seit vier Monaten wegen einer Handverletzung arbeitsunfähig sei, räumte er zwar ein: "Ich werde aber wieder gesund und arbeitsfähig", sagte der Kläger.

Bis zum Kammertermin im Juni haben die drei Kläger nun die Gelegenheit, Babcock Industry & Power grobe Fehler bei der Aufstellung der Sozialpläne für die Massenentlassung nachzuweisen: Das erläuterte Richter Dr. Anno Hamacher gestern. Er verhehlte aber nicht, dass dieser Nachweis nicht einfach zu führen sein werde. Denn die Kündigungen der schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer seien bereits mit dem Integrationsamt erörtert worden. Und dieses habe den Kündigungen zugestimmt.

Ein zu 70 Prozent behinderter Babcock-Mitarbeiter wehrt sich nicht nur gegen seine Kündigung. Er will auch keine Abfindung von 16 000 Euro, die an seinen Wechsel in eine Transfergesellschaft gebunden wäre. "Babcock hat noch 430 Mitarbeiter, da muss es doch auch für mich noch einen Arbeitsplatz geben. Ich kann ja auch was anderes machen als bisher", bot er an. Dieser Kläger legte dem Arbeitsgericht Zahlen vor: Von den 63 gekündigten Babcock-Leuten seien 46 älter als 50 Jahre. Es falle auf, dass gerade die Mitarbeiter gekündigt worden seien, die wegen ihrer Behinderung und ihres Alters doch eigentlich besonderen Kündigungsschutz genießen müssten, argumentierte der Gewerkschaftsanwalt der Klageführer. Dem hielt Ehlen entgegen: Es habe wegen wirtschaftlicher Einbrücher in den vergangenen 15 Jahren mehrmals Massenentlassungen bei Babcock geben müssen, und immer seien die Jüngeren betroffen gewesen. Inzwischen liege der Altersdurchschnitt jenseits der 50, so dass auch ältere von betriebsbedingten Entlassungen betroffen seien.

(RP)
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