Düsseldorfer raubte Baselitz-Werke Leverkusener wegen Kunst-Hehlerei verurteilt

München · Der Prozess um einen millionenschweren Kunstdiebstahl ist in München mit einem Hafturteil zu Ende gegangen. Ein Bild wurde geschreddert, ein anderes beschädigt.

 Zwei wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Betrugs angeklagte Männer (l-r) stehen vor Prozessbeginn in einen Saal des Landgerichts neben einem wegen Diebstahls angeklagten Mann. Hinten stehen ihre Rechtsanwälte Volker Leisner (l-r), Horst Schiffgen und Rechtsanwältin Petra Eßer.

Zwei wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Betrugs angeklagte Männer (l-r) stehen vor Prozessbeginn in einen Saal des Landgerichts neben einem wegen Diebstahls angeklagten Mann. Hinten stehen ihre Rechtsanwälte Volker Leisner (l-r), Horst Schiffgen und Rechtsanwältin Petra Eßer.

Foto: dpa, mbk fdt

Mit Kunst ist das so eine Sache. Sollte man sie kaufen, auch wenn die Herkunft nicht klar ist? Oder die Finger davon lassen, weil es Hehlerware sein könnte? Fragen, mit denen sich ein Gericht in München beschäftigte. Dabei ging es um Werke eines weltberühmten Künstlers.

1,8 Millionen Euro - eine Menge Geld. Doch wie kommt man als Normalverdiener an so eine Summe, wenn man nicht gerade im Lotto gewinnt? Ein 40-jähriger Düsseldorfer und ein Händler aus Leverkusen versuchten es mit Kunstdiebstahl, mit Werken des weltberühmten Künstlers Georg Baselitz. Doch das große Geld blieb aus. Nur eine Papierarbeit wurde verkauft, die anderen Werke wollte keiner haben. Ein Galerist wurde zudem misstrauisch und schlug Alarm. Nun müssen die Freunde büßen.

Das Landgericht München I verurteilte sie am Montag zu je drei Jahren Freiheitsstrafe, den Düsseldorfer wegen Diebstahls, den 52-Jährigen Leverkusener wegen gewerbsmäßiger Hehlerei. Der 26 Jahre alte Sohn des Händlers erhielt zwei Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe. Alle drei hatten zu Prozessbeginn gestanden.

Eingelagert waren sie bei einer Spedition in Aschheim bei München, hinter Schloss und Riegel, elektronisch gesichert. Der Düsseldorfer arbeitete damals dort. Er besaß das Vertrauen seines Chefs und konnte sich Zutritt verschaffen. Die Spedition habe ihm den Diebstahl einfach gemacht, befand der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf in seiner Urteilsbegründung. Sorgfaltspflichten seien verletzt worden, außerdem habe es Missstände gegeben. Der Vertrauensbruch wog nach Ansicht des Gerichts trotzdem schwer, wenngleich gemildert durch das umfassende Geständnis. Das sich einer ohne vorherige Absprache mit dem Gericht einfach so hinstelle und gestehe, gebe es in München nicht allzu oft, sagte Wolf anerkennend.

Bei den Werken handelte es sich um zehn Gemälde und Papierarbeiten sowie acht Linolschnitte von Baselitz, ein Bild von Christa Dichgans und die Skulptur "Grenze Weg" von Tony Cragg. Auf 2,5 Millionen Euro hatte die Staatsanwaltschaft den Gesamtwert taxiert, dann auf knapp 1,9 Millionen Euro. Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme am Ende von rund 1,8 Millionen aus. Geld, das die Verurteilten aber nie bekommen hatten.

Nur ein Käufer fand sich und zahlte für den "Stürzenden Adler" 22 000 Euro. Dabei war einiges weit unter Wert angeboten worden. Vielleicht ein Umstand, der misstrauisch machte, denn "gestohlen ist immer billiger", wie der Richter es formulierte. Der Kunstmarkt sei eine ganz eigene Branche, bemerkte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Vieles beruht auf Vertrauen, auch wenn es um die Herkunft der Bilder geht. "Niemand sagt, wem irgendwas gehört. Man akzeptiert einfach den Zuruf "aus Privatsammlung"", so die Anklägerin.

Die Diebesware wurde beschlagnahmt oder freiwillig zurückgegeben - überwiegend in gutem Zustand, wie Wolf anmerkte. Mit zwei Ausnahmen: Die Tuschearbeit "Akt Elke" von Baselitz hatte der verurteilte 26-Jährige geschreddert, um seinen Vater zu schützen. "Warum machen Sie die Elke kaputt?", hatte Wolf zu Prozessbeginn gefragt, sichtlich erschüttert.

Wenig feinfühlig seiner Ansicht nach auch der Umgang mit einem großformatigen Linolschnitt, hatte der 52-Jährige das auf 40 000 Euro geschätzte Werk doch auf eine Aluminiumplatte aufkleben lassen. Die Arbeit sei wohl ruiniert falls ein Papierrestaurator den Kleber nicht rückstandslos entfernen könne, erklärte der Richter. Es sei keine gute Idee, an einem Kunstwerk selber Hand anzulegen. Der 52-Jährige nahm es locker. "Da sind sowieso schon Löcher drin."

Unklar ist noch das Schicksal von "Adler 1977", ein für Baselitz typisches Motiv aus dem Frühwerk, von dem keiner der Angeklagten etwas gewusst haben will. War das Bild tatsächlich Teil der Beute? Es sei nicht auszuschließen, dass es wegen der erheblichen Missstände in der Spedition vielleicht anderweitig abhanden gekommen oder gar von einem anderen geklaut wurde, sagte Richter Wolf und verwies in diesem Fall auf die Regel "im Zweifel für den Angeklagten".

Gleiches galt auch für den 26-Jährigen. Das Gericht konnte ihm nicht nachweisen, dass er Mittäter war und verhängte eine mildere Strafe wegen Beihilfe. Anders die Staatsanwältin. Ihrer Ansicht nach war der Sohn voll eingebunden beim Versuch, Käufer für die Diebesware zu finden. Vier Jahre und drei Monate hatte sie für den 26-Jährigen verlangt, auch wegen einer Chat-Nachricht zwischen Vater und Sohn: "Unser ganzes Geld und Kapital sind aus Verbrechen entstanden".

(dpa)
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