Leverkusen Bayer lässt Mitarbeiter von Detektei observieren und kündigt fristlos

Leverkusen · Fünf Tage lang wurde ein Bayer-Beschäftigter von einer Detektei ausspioniert, die sein Arbeitgeber auf den langzeitkranken 33-Jährigen angesetzt hatte. Bayer Technology lud den Mann nach der Observierung zu einer Anhörung vor. Die endete mit seiner fristlosen Entlassung, mit der Begründung, der seit 1999 bei Bayer Beschäftigte habe sich nur krank gestellt und sei stattdessen einem Nebenerwerb als Sicherheitsberater nachgegangen.

Gegen die fristlose Kündigung wehrt sich der junge Mann nun vor dem Arbeitsgericht. Außerdem weist er durch seinen Rechtsanwalt die Forderung des Bayer-Konzerns zurück, die angefallenen Detektivkosten in Höhe von 16 700 Euro selbst zahlen zu müssen. Das sei eine unzulässige Forderung, wie jüngst auch das Bundesarbeitsgericht im Februar dieses Jahres in einem Urteil entschieden habe, sagt der Anwalt des Gekündigten. Der war nach eigenen Angaben gestern zwar hoffnungsvoll mit seinem Mandanten, der seit April 2014 wegen Depressionen krankgeschrieben und in Behandlung sei, ins Arbeitsgericht gekommen. Ihre Hoffnung auf einen Abschluss des Verfahrens wurde aber nicht erfüllt. Der Rechtsbeistand des Bayer-Konzerns lehnte einen der beiden ehrenamtlichen Richter der Kammer mit der Begründung ab, dass dieser als Beschäftigter bei Currenta unter Umständen befangen sein könnte. Man wolle das Verfahren so sauber wie möglich halten, argumentierte der Bayer-Rechtsanwalt.

Doch über seinen Befangenheitsantrag durfte die nunmehr unvollständige Kammer aber nicht entscheiden. Es muss zunächst eine vollständige und neue Kammer mit einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die in keinerlei mit Bayer "verwandten" Unternehmen beschäftigt sind, entscheiden. Erst dann kann das Verfahren fortgesetzt werden. "Die Ungewissheit macht mir schwer zu schaffen", sagte der Kläger gestern. Und sein Anwalt hatte im Gerichtssaal bereits ausgeführt, dass eine weitere Vertagung seinen Mandanten noch weiter in seiner ohnehin schon schweren Krankheit belasten werde.

Er sei im Betrieb gemobbt worden und leide deshalb an schweren Depressionen, sagte der Kläger gegenüber der RP. Dennoch sei das Ziel weiterhin die Wiedereinstellung, betonte sein Anwalt. Hilfsweise gab es auf Anregung der Richterin gestern zwar den Versuch, einen Vergleich zu erzielen, der aber scheiterte.

Der Bayer-Konzern wollte aber gestern auf RP-Nachfrage mit Hinweis auf das schwebende Verfahren keine Stellungnahme zur Sache abgeben.

(RP)
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