Rhein-Wupper Bespitzelten Beamte die Flößer?

Rhein-Wupper · Die ersten Bußgeldbescheide an Teilnehmer der Wupperfloßfahrt 2009 werden jetzt verschickt. Alle Behörden versichern, dass sie das Freizeitvergnügen nicht verbieten wollen. Doch die Flößer erheben schwere Vorwürfe.

Der Ärger um die Wupperfloßfahrt vom vergangenen September ist noch nicht ausgestanden. Der Rheinisch-Bergische Kreis ist nach Angaben von Pressereferentin Birgit Bär zurzeit dabei, die ersten Bußgelder an die Teilnehmer zu verschicken, die sich nicht an die Auflagen gehalten haben. Der Kreis hatte von Organisator Dr. Klaus Kirschey die Namen von 25 Floßführern angefordert, die schützenswerte Uferbereiche unerlaubt betreten haben sollen.

"Die Bußgeldbescheide gehen aber nur an die Personen, deren Identität wir zweifelsfrei feststellen konnten." 25 bis 400 Euro dürften angesetzt werden, heißt es beim Kreis. "Weil es uns aber nicht darum geht zu strafen, sondern die Teilnehmer zur Rücksicht auf die Natur zu sensibilisieren, wird sich die Höhe der Bußgelder eher im unteren Bereich bewegen."

500 Euro gegen den Veranstalter

Die Wupperfloßfahrt 2009 hatte zu Problemen geführt, weil der Wasserpegel im Laufe des Tages unter die erforderliche Mindesthöhe für das Befahren gefallen war. Klaus Kirschey hat als Veranstalter deshalb ebenfalls einen Bußgeldbescheid von der Stadt Solingen bekommen, über 500 Euro.

"Seitdem ich aber dazu erklärt habe, dass der Schaden für die Natur viel größer gewesen wäre, wenn alle 120 Teilnehmer ihre Flöße wieder aus dem Wasser gezogen hätten, habe ich nichts mehr gehört", berichtet er.

Er versteht die Aufregung auch nicht. "Jeden Tag rennen Hunderte von Hunden und Kühen durch das geschützte Ufer. Bei der Floßfahrt mussten wir aufpassen, dass wir keine Kuh umfuhren. Aber uns Flößern, die wir nur ein Mal im Jahr aufs Wasser gehen, will man nun den Spaß verderben." Dies ist laut Birgit Bär jedoch nicht Ziel der Bußgeldbescheide: "Und wir wollen auch die Floßfahrt nicht verbieten."

Auch die Biologische Station Mittlere Wupper sowie der Wupperverband legen Wert darauf, dass die Freizeitsportler — zu denen ebenso die Kanuten und Angler zählen — weiterhin zum Zuge kommen. "Möglicherweise müssen aber die Regeln verändert werden, wann die Wupper befahrbar ist und wann nicht", sagt Susanne Fischer vom Wupperverband.

Denn die festgelegten Mindestpegelstände in Solingen und Leverkusen hätten sich in der Vergangenheit zwar bewährt, nicht jedoch im vergangenen trockenen Sommer, der zu starken Wasserschwankungen geführt hatte. Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es die Pegel-Regel erst gar nicht. "Wir sind daher dabei, Flugblätter für die Teilnehmer der Floßfahrt zu erstellen", sagt Birgit Bär. "Damit sie schon im Vorfeld wissen, auf was sie achten müssen, und nicht hinterher von einer Strafe überrascht werden."

Einige Teilnehmer der Floßfahrt hatten der Rheinisch-Bergischen Behörde schon "Stasi-Methoden" vorgeworfen. Ihnen waren Anhörungsbögen mit Fotos ins Haus geflattert, auf denen das angebliche Fehlverhalten dokumentiert war. "Unser Foto, welches zur Anzeige geführt hat, muss direkt vom Ufer aus aufgenommen worden sein. Ein schützenswerter Lebensraum, der nicht betreten werden darf", schreibt ein Teilnehmer in dem Internet-Forum der Floßfahrt.

Diesen Vorwurf will Kreis-Pressereferentin Bär nicht kommentieren. Nur soviel: "Wir haben Fotos zugeschickt bekommen, aber auch eigene Mitarbeiter mit Fotoapparaten losgeschickt." Sie gehe nicht davon aus, dass die eigenen Mitarbeiter für die Aufnahmen geschützte Uferbereiche betreten hätten.

(RP)
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