Leverkusen Bewährungsstrafe für den Besitz von Kinderpornos

Leverkusen · Seine pädophile Neigung verspüre er seit mehr als 20 Jahren, erzählte der 38-jährige Angeklagte vor dem Opladener Amtsgericht. Wann genau er angefangen habe, Kinderpornos herunterzuladen, wisse er nicht mehr. Dass er dabei allerdings Spuren im Internet hinterließ, ist sicher. Ermittler nahmen die Fährte auf - und schritten schnell zur Tat.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des arbeitslosen Lageristen im September 2015 stellte die Polizei einen PC sowie eine Festplatte sicher. Rund 100 Bilder sowie 25 Videos wurden auf den Datenträgern gefunden. Zu sehen seien unbekleidete Kinder, die Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern vollzögen, fasste der Staatsanwalt den Fund in der Anklageschrift knapp zusammen.

"Leider ist das wahr", entgegnete der Leverkusener. Er zeigte sich in der Verhandlung voll geständig. Inzwischen sei er wegen seiner Neigung in therapeutischer Behandlung, betonte er. Nach mehreren Suizidversuchen war der Vater einer Tochter im Grundschulalter, zu der er allerdings seit knapp zwei Jahren keinen Kontakt mehr hat, demnach in der LVR-Klinik Langenfeld in Behandlung. Kontakt zu gleichgesinnten Männern habe er nicht: "Ich habe das nur heruntergeladen und angeschaut, aber nicht verbreitet", sagte der 38-Jährige.

Weil der Angeklagte die Tat vollständig einräumte und inzwischen eine Therapie bei einem Spezialisten in Wiesdorf begonnen hat, sah der Richter davon ab, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und eine Haftstrafe ohne Bewährung auszusprechen. Trotz einer einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2003 und einiger anderer Vorbelastungen - unter anderem Diebstahl, Körperverletzung und Erschleichung von Leistungen - verurteile der Richter den Hartz-IV-Empfänger zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Zwei Jahre muss er sich straffrei führen. Dazu gibt es die Auflage, die Therapie fortzusetzen. Ein Bewährungshelfer soll dafür sorgen, dass das auch umgesetzt wird. "Verstehen Sie es auch als Hilfe, nicht nur als Kontrolle", mahnte das Gericht. Der Bewährungshelfer könne auch "Türen öffnen" und anderweitig unterstützend eingreifen. Der PC und die Festplatte werden indes vernichtet: "Daten hinterlassen Spuren und sind wiederherstellbar", begründet der Richter. Eine Rückgabe sei daher nicht möglich.

Darüber hinaus mahnte er den Angeklagten, sich seiner "Vorliebe" zu stellen und die Therapie ernstzunehmen: "Wenn Sie seit 20 Jahren wissen, dass Sie diese Neigung haben, hätten Sie schon viel früher etwas dagegen machen müssen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort