Leverkusen Bewährungsstrafe für Navi-Dieb bei BMW Kammann

Leverkusen · Der zweite von vier Tätern wurde jetzt verurteilt. Ein weiterer Verdächtiger bleibt in Untersuchungshaft.

Zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung wurde gestern ein 34-jähriger Litauer am Amtsgericht Leverkusen verurteilt. Dem Vater eines kleinen Kindes wurde vorgeworfen, in der Nacht zum 18. August 2015 mit drei weiteren Tätern ins Autohaus Kammann in Küppersteg eingebrochen zu sein, arbeitsteilig bei vier Wagen der Marke BMW die Seitenscheiben eingeschlagen und aus den Fahrzeugen die Navigationsgeräte ausgebaut zu haben sowie einen Airbag. Als sich die Polizei näherte, brachen die Männer ihren Einbruch ab und flüchteten mit einer Beute im Wert von etwa 5000 Euro. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 25.000 Euro.

Der 34-Jährige zeigte sich geständig und bestätigte, sich auf den Fotos von Überwachungskameras wiedererkannt zu haben. Zu seinen Mittätern wolle er aber nichts aussagen, teilte er dem Schöffengericht über die Dolmetscherin mit.

Es war nicht seine erste Verurteilung. Bereits im Februar hatte das Amtsgericht Leipzig den Litauer, der in seiner Heimat nach eigenen Angaben als Industriekletterer beschäftigt war, wegen zweifachen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte knapp einen Monat später eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Grund: gemeinschaftlicher Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit weiteren Tätern am 11. November 2015 in der Landeshauptstadt drei Autos der Marke BMW aufgebrochen und installierte Navigationsgeräte entwendet hatte. Dieses Urteil hob das Leverkusener Amtsgericht nun auf und ließ die Düsseldorfer Taten in eine neue Gesamtstrafe mit einfließen. Denn seit November sitzt der 34-Jährige in Untersuchungshaft und hat erst dort von den weiteren Anklagen gegen ihn erfahren. "Wir glauben, dass er die Urteile und die Untersuchungshaft als Warnung verstanden hat", sagte die Staatsanwältin, die die Taten als geplante gewerbsmäßige Einnahmequelle einstufte.

Weniger geständig zeigte sich dagegen ein mitangeklagter 23-jähriger Litauer. Er bestritt, auf den Fotos der Überwachungskamera zu sehen zu sein. Warum die Ermittler DNA-Spuren von ihm auf einem sichergestellten Schraubenzieher entdeckt hatten, wollte er nicht erklären. "Schraubendreher, die man benutzt, hat man ja normalerweise zu Hause - wenn man nicht gerade Kfz-Mechaniker ist", bemerkte Richter Dietmar Adam. Der 23-Jährige hatte über seinen Rechtsanwalt mitteilen lassen, in Litauen Innenarchitektur studiert zu haben. Er bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn wird fortgesetzt.

Das Gericht will für den nächsten Termin einen anderen litauischen Mittäter als Zeugen laden. Der Mann ist für die Tat in Leverkusen sowie weitere Diebstähle schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und hatte dem Gericht mitgeteilt, in Deutschland bleiben zu wollen. Der vierte Täter ist auf der Flucht.

(sug)
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