Leverkusen Bluttat Steinbüchel: bis zu 57 Monate Haft für die Täter

Leverkusen · Die 4. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat gestern gegen zwei Leverkusener Bürger Haftstrafen verhängt. Die Angeklagten wurden zu drei Jahren beziehungsweise vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

 Diese Waffe wurde seinerzeit im Wald gefunden: Mit ihr soll auf den 24-Jährigen geschossen worden sein.

Diese Waffe wurde seinerzeit im Wald gefunden: Mit ihr soll auf den 24-Jährigen geschossen worden sein.

Foto: miserius (Archiv

Die beiden Männer sollen im Juni vergangenen Jahres einen 24-jährigen Mann in einem Waldstück nahe der Carl-von-Ossietzky-Straße in Steinbüchel erst niedergeschlagen und dann so schwer durch Messerstiche und Schüsse verletzt haben, dass später in einer Notoperation die Milz entfernt werden musste. Der Schwerverletzte schleppte sich anschließend rund 900 Meter durch eine angrenzende Siedlung, bevor er Hilfe fand.

Mit dem Strafmaß orientierte sich die Richterin an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die jeweils drei und fünf Jahre gefordert hatte. Der Staatanwalt ging in seinem Schlussplädoyer auf die insgesamt neun Verhandlungstage und die langwierige Beweisaufnahme ein. So blieben "Tathergang und Motiv" bis zuletzt nicht lückenlos geklärt. In einem Geständnis hatten die Beklagten zwar erklärt, sie hätten ihrem Opfer wegen ausstehender Mietschulden "eine Abreibung verpassen" wollen. Mehrere Unstimmigkeiten und nicht zuletzt die irritierenden Aussagen des Opfers ließen die Justiz bis zuletzt zweifeln. "Es ist schwer zu unterscheiden, was man glauben kann und was nicht", sagte der Staatsanwalt.

Der angegriffene Mann hatte in insgesamt neun Vernehmungen zu den Geschehnissen Stellung genommen und zu Beginn behauptet, er wisse nicht, wer die Täter seien. "Wir wurden mit einer Räuberpistole hingehalten", wetterte der Staatsanwalt.

Die vorsitzende Richterin bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als "riesengroße Schweinerei". Nur mit Glück habe der Mann überlebt - die Anklage hätte dann auf Mord oder Totschlag mit einem deutlich höheren Strafmaß gelautet. Die beiden Leverkusener wurden letztlich nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie ihr Opfer laufen ließen.

Warum die als "Abreibung" geplante Aktion eskalierte, ist weiter unklar. Für die Schläge mit einem Quarzsandhandschuh gab es die dreijährige Haftstrafe. Warum einer der Täter dann noch ein Messer benutzte sowie mindestens zwei Schüsse abgab, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Eigentlich, sagte die Richterin, habe es "keinen nachvollziehbaren Grund" für den Eingriff dieses Täters gegeben. "Seien Sie froh, dass der Gerichtsmediziner nicht an einem Toten arbeiten musste."

Die Verteidiger sprachen von einer "Tat im Milieu" und dem "Ghetto Steinbüchel". Drogen wie Cannabis (mit dem ein Täter dealte) und Kokain (das beide Täter vor der Tat konsumierten) seien alltäglich. Streitigkeiten kläre man unter sich - ohne die Polizei.

(RP)
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