Leverkusen Böllerverbot wegen Feinstaub? Stadt sagt Nein

Leverkusen · Die Stuttgarter dürfen morgen Feuerwerk entzünden. Die Stadt werde kein Verbot aussprechen, berichtete vor kurzem die Stuttgarter Zeitung. Der Entscheidung vorausgegangen war eine Prüfung, ob ein Verbot wegen der Feinstaubbelastung durch die Böllerei rechtlich möglich wäre. Gefordert hatten dies die Naturschutzverbände und die AfD.

Auch in Leverkusen läuft die Diskussion um Feinstaub seit Monaten. Über ein Böllerverbot hat die Stadt aber nicht nachgedacht. Grundsätzlich sei das Abbrennen von Kleinfeuerwerk durch das Sprengstoffgesetz geregelt, erläutert Stadtsprecherin Julia Trick. Nur am 31. Dezember und am 1. Januar dürfen Böller und Co. von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden. Dies aber nicht in direkter Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern.

Zu Feinstaub sagt Trick: "Selbst wenn in Leverkusen an Sylvester und Neujahr kein Feuerwerk abgebrannt würde, dann wären in den Nachbarstädten dennoch solche Vorgänge zu verzeichnen. Durch die jeweilige Windrichtung würde Leverkusen auch Feinstaubpartikel erhalten." Die lokale Feinstaubbelastung werde zudem stark durch die Wetterlage bestimmt. Herrsche "Inversionswetterlage" blieben die Feinstaubpartikel länger bodennah als bei Wetterlagen mit Wind.

Feuerwerksbeschränkungen seien bisher bei der Luftreinhalteplan-Diskussion nicht thematisiert worden, "weil sich dieser - wegen Überschreitung des Jahresmittelwertes an einem Standort - ausschließlich mit der dauerhaften ganzjährigen Reduzierung von Stickstoffdioxiden befasst", betont Trick. "Bezogen auf Feinstaub (PM10) liegen seit vielen Jahren in Leverkusen keine Jahresgrenzwertüberschreitungen vor."

(LH)
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