Leverkusen CDU fragt zu Tempo 30 und den Entscheidungen nach

Leverkusen · Das relativ neue Tempo 30-Grundsatzkonzept der Stadt Leverkusen sorgt bei Bürgern und Politikern (die das Konzept beschlossen haben) für Unsicherheiten. Das Thema kocht jetzt besonders hoch, weil die Stadtverwaltung Leverkusen etwa in Rheindorf (Pützdelle) und in Schlebusch (Am Dhünnberg) von den Politikern gewünschte Tempo-30-Strecken aus rechtlichen Gründen abgelehnt hat. Die Aufsichtsbehörde Köln (Regierungspräsident) bestätigte die Auffassungen.

Jetzt hinterfragt die CDU Leverkusen einige Geschwindigkeitsanordnungen der Stadt. So gelte etwa in Schlebusch auf der Heinrich-Lübke-Straße Tempo 30, was vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Entscheidungen nicht nachvollziehbar sei.

Die städtischen Verkehrsexperten der Stadt Leverkusen sollen deshalb auf Wunsch der Christdemokraten schriftlich darlegen, was bei den Langsamfahrstrecken denn nun gelte:

1. Wird die Verwaltung "von Amts wegen" tätig und unterzieht alle Tempo-30-Regelungen einer rechtlichen Prüfung, oder werden Veränderungen nur aufgrund von Anträgen aus der Politik vorgenommen?

2. An welchen Stellen im Stadtgebiet gibt es trotz einer besonderen Verkehrsgefährdung oder einer auffälligen Unfallsituation noch keine Tempo-30-Regelung?

3. Wie verhält es sich mit den aus klimatischen Gründen oder aus Gründen des Lärmschutzes an einigen Straßen diskutierten oder bereits vorgenommenen Geschwindigkeitsreduzierungen?

(US)
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