Bergisch Neukirchen CDU setzt weiter auf Supermarkt in Neukichen

Bergisch Neukirchen · "Stadt und Investor halten an ihren Plänen fest, neben Aldi einen Vollsortimenter zu bauen", erinnert die CDU zum Jahresende in einem Newsletter an ein Projekt, um das es in der jüngsten Zeit etwas ruhiger geworden ist: eben jenen Supermarktneubau an der Wuppertalstraße. Dort sind zudem barrierefreie Wohnungen geplant.

 Das kleinere Edeka-Ladenlokal an der Wuppertalstraße steht seit 2015 leer, gegenüber soll ein neuer, großer Supermarkt entstehen.

Das kleinere Edeka-Ladenlokal an der Wuppertalstraße steht seit 2015 leer, gegenüber soll ein neuer, großer Supermarkt entstehen.

Foto: Uwe Miserius (Archiv)

"Seit Jahren warten wir darauf, dass an dieser Stelle etwas passiert", sagt Albrecht Omankowksy, CDU- Ratsherr aus Pattscheid. "Die Nahversorgung vor Ort ist nicht nur für ältere Menschen extrem wichtig. Auch Familien mit Kindern und all die, die kein eigenes Auto haben, sind auf Geschäfte im Ortskern angewiesen." Die Formulierung "seit Jahren" ist nicht übertrieben: Seit mehr als einem halben Dutzend Jahren hat ein Investor Interesse an dem Standort.

Seit Jahren läuft der Streit darum. 2013 etwa war die Diskussion ziemlich hitzig gewesen, wie Omankowsky aus eigener Erfahrung weiß. Die Bürgerinitiative "Wir in Bergisch Neukirchen" (ist gegen einen neuen Markt an der Stelle) hatte in einem offenen Brief ordentlich gegen den Politiker (ist für den neuen Markt) ausgeteilt. Wenig später kündigte die Initiative rechtliche Schritte gegen das Planungsverfahren an. 2015 schloss der kleine Edeka-Markt (rund 480 Quadratmeter Verkaufsfläche) gegenüber des Grünzugs, auf dem der neue Supermarkt (ca. 1200 Quadratmeter) entstehen soll. Einen Interessenten für das leerstehende Ladenlokal gibt es laut Omankowsky nicht. Mit dem neuen Supermarkt könnte, so hofft die CDU, "auch die andere Straßenseite wieder mitbelebt werden".

Zunächst hatte das Oberverwaltungsgericht NRW in diesem Jahr allerdings den vorhabenbezogene Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Es war geklagt worden. Der Grund für den Gerichtsentscheid: ein formeller Fehler. Der erforderliche Ausfertigungsvermerk habe nur auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und nicht auch auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan gestanden. Die Stadtverwaltung gab im Oktober an, den Formfehler "so schnell wie möglich" zu beseitigen. "Bei der Heilung der fehlerhaften Ausfertigung ersetzt die Stadt einen formell fehlerhaften Plan durch einen inhaltsgleichen fehlerfreien Plan und kann diesen mittels ortsüblicher Bekanntmachung rückwirkend in Kraft setzen", hatte Oberbürgermeister Uwe Richrath damals in einem Schreiben an die Politik mitgeteilt. Die CDU geht nun davon aus, dass die "zusätzlichen Fahrten nach Opladen zum Einkauf bald der Vergangenheit angehören".

(RP)
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