Rechtsanwalt Guido Lenné Mobiles Internet kann im Urlaub richtig teuer werden

Leverkusen · Die Haupturlaubszeit hat begonnen. Doch vor allem bei Reisen, die nicht ins europäische Ausland geführt haben, kann es böse Überraschungen mit der Handyrechnung geben. Telefonieren und SMS-Empfang können im und aus dem Ausland sehr teuer werden. Vor der Kostenfalle Datenroaming warnt der Leverkusener Rechtsanwalt Guido Lenné.

Die wichtigsten Roaming-Regeln
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Foto: dpa, Andrea Warnecke

Was genau ist Datenroaming? Und worin besteht dabei eine Kostenfalle?

Lenné Das Datenroaming beschreibt den Internetempfang auf dem Smartphone oder Tablet im Ausland über das Mobilfunknetz. Die Kostenfalle lauert hier in hohen Gebühren, die sich die Mobilfunkbetreiber für die Datenströme bezahlen lassen. So verlangt zum Beispiel ein großer Mobilfunkanbieter in einigen Urlaubsländern einen Preis von bis zu 0,99 Cent pro 50 Kilobyte. Bei Versendung eines Urlaubsbildes mit 3 MB Dateigröße entstehen nach diesem Tarif bereits Kosten in Höhe von etwa 60 Euro.

Was muss man beachten, um nicht in solche Kostenfallen zu tappen?

Lenné Im Urlaubsland sollte man seine mobilen Datenverbindungen komplett deaktivieren. Wer nicht auf die Telefonfunktionen des Smartphones angewiesen ist, kann den sogenannten Flugzeugmodus einstellen. Damit sind dann sämtliche Daten- und Mobilfunkverbindungen deaktiviert. Wer trotzdem Bilder und Nachrichten nach Hause versenden möchte, sollte dazu am besten das WLAN in seinem Hotel nutzen.

 Rechtsanwalt Guido Lenné warnt vor Roaming-Kostenfallen.

Rechtsanwalt Guido Lenné warnt vor Roaming-Kostenfallen.

Foto: miserius

Kann man überhaupt noch etwas tun, wenn bereits hohe Kosten aufgelaufen sind?

Lenné Dagegen lässt sich unter Umständen rechtlich vorgehen. Denn nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 9. März 2012 (Aktenzeichen 10 S 12/12) muss der Mobilfunkanbieter am Urlaubsort auf die jeweils entstehenden Kosten hinweisen, etwa per SMS, Email oder Anruf. Notfalls ist der Mobilfunkanbieter nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken sogar verpflichtet, einen so genannten "Cut-Off-Mechanismus" zu verwenden, bei dem die Datenverbindung des Mobiltelefons gesperrt wird.

DAS GESPRÄCH FÜHRTE GUNDHILD TILLMANNS

(RP)
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