Leverkusen Die Gehölzpflege in Leverkusen startet

Leverkusen · In diesem Monat beginnt der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Bearbeitung von Bäumen und Sträuchern. Die Gehölzpflege ist wichtig, damit das Grün entlang der Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen weiterhin seine Aufgaben erfüllen kann. An erster Stelle steht dabei die Verkehrssicherheit, erklärt der Landesbetrieb. Die Sträucher und Bäume dienen unter anderem als Sicht-, Blend- und Windschutz, außerdem als Böschungssicherung. "Sie haben aber auch einen gestalterischen Aspekt, zum Beispiel zur landschaftsgerechten Einbindung der Straße."

 Bei den Baumfäll-Arbeiten setzt der Landesbetrieb zum Teil Spezialmaschinen ein.

Bei den Baumfäll-Arbeiten setzt der Landesbetrieb zum Teil Spezialmaschinen ein.

Foto: Straßen NRW

In Leverkusen erfolgen unter anderem Arbeiten an der Landesstraße L188: Bei Meckhofen werden die Gehölzer zur Bestandsverjüngung/-erhaltung "geläutert". Bei Neuboddenberg erfolgt ein Gehölzrückschnitt, ebenfalls für die Bestandsverjüngung/-erhaltung. Dasselbe Ziel verfolgt die Baumpflege an der L291 sowie an der L58 bei Steinbüchel und Wiebachtal. Auf der Autobahn A3 muss in Höhe der Anschlussstelle Solingen das sogenannte Lichtraumprofil nachgearbeitet werden.

Die Sicherheit von Fußgängern, Auto- und Radfahrern hat dem Landesbetrieb zufolge bei der Gehölzpflege oberste Priorität. Da viele Bäume nah an der Straße stehen, wirkten sich die Pflegemaßnahmen häufig auf den Verkehr aus. Um niemanden zu gefährden, sei in manchen Fällen die Sperrung einzelner Spuren oder ganzer Straßen notwendig. Zum Einsatz kämen unter anderem Fällkräne, mit denen die Arbeiten schnell und sicher durchgeführt werden könnten. "Weit auslegende Greifarme fassen auch schwere Stammteile sicher", erklärt der Landesbetrieb. Damit seien die Arbeiten bei laufendem Verkehr möglich. Auch beim Abräumen und Zerkleinern des Schnittguts kämen leistungsstarke Maschinen zum Einsatz. Vielfach werde das Holz schon direkt vor Ort durch einen Hacker zerkleinert.

Die geplanten Maßnahmen werden laut Straßen NRW an die zuständigen Landschaftsbehörden der jeweiligen Landkreise und Städten gemeldet. Bei den einzelnen Maßnahmen beachte man grundsätzlich die Vorschriften zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen gemäß dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weitere Infos gibt es im Internet unter www.strassen.nrw.de/gehoelzpflege. Des weiteren teilt Straßen NRW in den kommenden Wochen und Monaten Postkarten an betroffene Anwohner aus.

(HN/sug)
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